Eine durch einen Wasserschaden mikrobiell kontaminierte Estrich-Dämmschicht wird in der Praxis meist ausgebaut. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA). Die dadurch entstehenden Kosten und die irreversible Zerstörung des Oberbelages sind gerechtfertigt, da bei einem Verbleib der kontaminierten Estrich-Dämmschicht die Raumnutzer einer erhöhten Schimmelpilz- und -sporenbelastung ausgesetzt sind. In begründeten Ausnahmefällen kann durch eine sorgfältige dauerhafte Versiegelung der Estrich-Randbereiche eine erhöhte mikrobielle Belastung der Raumluft ausgeschlossen und wirksam vor Schimmelpilzsporen aus der Estrich-Dämmschicht geschützt werden. Dies zeigen Untersuchungen des Autors.
Für den Versuch wurden Boxen mit einem üblichen, schwimmenden Estrichaufbau erstellt. Er besteht aus einer Dämmschicht, in diesem Fall expandiertes Polystyrol (EPS), einer Gleitfolie und dem Estrich mit Randstreifen. (Abb.: Sebastian Albrecht) Viele Gebäude erleben in ihrem Lebenszyklus einen Wasserschaden, durch den ausreichend Feuchtigkeit für ein mikrobielles Wachstum in die Estrich-Dämmschicht gelangt. Diese Feuchtigkeit bewirkt dort leicht eine relative Luftfeuchte von ≥ 80 Prozent. Das ermöglicht Bakterien und Schimmelpilzen zu wachsen.
Durch das fachgerechte Entfernen des kontaminierten Materials wird eine dauerhafte Belastung der Raumnutzer sicher ausgeschlossen. Daher stellt diese Variante die beste Sanierungsmöglichkeit dar. Allerdings ist in einigen Fällen ein Ausbau der kontaminierten Materialien, zum Beispiel aus denkmalpflegerischer Sicht, nicht angezeigt. Das Umweltbundesamt (UBA) lässt in diesen Fällen unter bestimmten Umständen eine Alternative zu. So beschreibt das UBA im „Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ die Möglichkeit, eine kontaminierte Estrich-Dämmschicht abzuschotten:
„Durch mikrobiologische Messungen kann der Befallsgrad ermittelt werden. Dämmmaterialien mit primärem massiven Schimmelpilzbefall müssen ausgebaut werden. Bei weniger starkem Befall kann im Einzelfall eine Trocknung und Abschottung der Dämmschicht zur Raumseite hin ausreichend sein (Abschottung kennzeichnen!!). Die Abschottung muss auch langfristig gewährleisten können, dass keine Schimmelpilze in die Raumluft gelangen. Sind bei den Raumnutzern gesundheitliche Probleme aufgetreten, ist in jedem Fall eine Entfernung des Dämmmaterials zu empfehlen.“ [1]
Der Autor hat daher in einem praxisbezogenen Versuch ermittelt, ob bei einem schwimmenden Estrich mit mikrobiell kontaminierter Dämmschicht durch einen Pumpeffekt Schimmelpilze und -sporen über die Randfugen an die Raumluft abgegeben werden und ob dieser Effekt durch das Versiegeln der Randfugen unterbunden werden kann.
Für den Versuch wurden Boxen mit einem üblichen, schwimmenden Estrichaufbau erstellt. Als Dämmung wurden drei verschiedene Materialien gewählt: künstliche Mineralfaser, expandiertes Polystyrol (EPS) und extrudiertes Polystyrol (XPS). Die drei Materialien unterscheiden sich in ihrer Stauchung unter Belastung und der Größe ihrer Oberfläche. Es wurde dann ein Wasserschaden simuliert, um ein Schimmelpilzwachstum in der Estrich-Dämmschicht zu provozieren. Ein unabhängiges Labor untersuchte anschließend die Materialproben der jeweiligen Dämmungen.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus: B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 2.2014
Autor: Sebastian Albrecht
