Die Europäische Kommission will wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Die Bundesregierung widerspricht entschieden den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht. Architektenverbände sehen in der national gültigen HOAI keine Wettbewerbseinschränkung für ausländische Architekten.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehört in Deutschland zu den entscheidenden Rahmenbedingungen dieses Berufsstands und stärkt die Baukultur in unserem Land. Sie ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Sicherung einer hohen Planungsqualität. Der Erhalt des verbindlichen Preisrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland ist die Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb. Architekten- und Ingenieurleistungen dürfen nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden.“
Die Europäische Kommission hatte am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der verbindlichen staatlichen Preisverordnung HOAI eingeleitet. Ihrer Auffassung nach kollidiert die HOAI mit den Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere mit der nach europäischem Recht zu gewährleistenden Niederlassungsfreiheit. Die Bundesregierung hat den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht widersprochen und zuletzt im Mai diesen Jahres in ihrer Erwiderung die verbindliche Honorarordnung erneut verteidigt und auf die Vereinbarkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mit EU-Recht hingewiesen.
Die Kommission hat im November trotzdem das gerichtliche Verfahren vor dem EuGH eingeleitet. Das Bundesbauministerium wird auch im anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI verteidigen.
AHO Herbsttagung thematisiert HOAI
Auch die diesjährige Herbsttagung des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 24.11.2016 griff die mutmaßliche Vertragsverletzung der BRD im Zusammenhang mit der HOAI auf.
In seiner Einführung wies der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. Erich Rippert vor etwa 150 Teilnehmern darauf hin, dass die HOAI seit 2009 nur für „Inländer“ gilt, also Büros mit Sitz in der Bundesrepublik, die ihre Leistungen in Deutschland erbringen. Ausländische Büros somit also grundsätzlich nicht daran gehindert, ihre Leistungen gegebenenfalls zu niedrigeren Preisen anzubieten. Die HOAI stellt auch kein Niederlassungshindernis für ausländische Büros dar, wie das von Seiten der EU-Kommission behauptet wird. Die Größenordnung grenzüberschreitender Niederlassungen von Architektur- und Ingenieurbüros in den europäischen Staaten ist durchweg gering und auch nicht plötzlich gestiegen, als zum Beispiel in Österreich verbindliche Honorarregelungen abgeschafft wurden.
Die Gründe für europaweit grundsätzlich geringere Niederlassungszahlen sieht Rippert vielmehr in Sprachbarrieren, unterschiedlichen Rechts- und Haftungssystemen in den Mitgliedsstaaten und den fehlenden Erfahrungen auf dem jeweiligen lokalen Markt.
Der Unterabteilungsleiter für Bauwesen und Bauwirtschaft im BMUB (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit), Lothar Fehn Krestas, betonte in seinem Grußwort, dass die Bundesregierung an ihrer Auffassung festhalte, dass die HOAI weder diskriminierend, noch unverhältnismäßig, aber aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erforderlich sei.
Das Bundesbauministerium werde sich wie bisher bei diesem letzten entscheidenden Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens für den Erhalt der HOAI einsetzen und mit der bewährten Unterstützung durch Kammern und Verbände alles daran setzen, ein Finale der HOAI abzuwenden.
Unterstützung gab es auch aus dem Deutschen Bundestag. Die Abgeordnete Barbara Lanzinger (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) betonte, dass der europäische Binnenmarkt eine große Errungenschaft sei und entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand in Europa beitrüge. Deregulierung durch die Europäische Union müsse aber mit Augenmaß und nicht allein aus ökonomischen Gesichtspunkten erfolgen. Bewährte Qualitätsstandards und gewachsene Strukturen gilt es ihrer Meinung nach zu erhalten. Dazu gehörten die in Deutschland bewährten Berufszugangs- und Ausübungsregeln sowie die Honorarordnung für die freien Berufe. Sie seien ein Garant für Qualität und Exzellenz die maßgeblich zum Erfolg der deutschen Wirtschaft auch im internationalen Vergleich beitragen und für die wir geschätzt würden, hob Lanzinger hervor.
Die zuständige Ministerialbeamtin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Nina Wunderlich, skizzierte den weiteren Gang des Vertragsverletzungsverfahrens und wies darauf hin, dass mit dem Klagebeschluss der EU-Kommission noch nicht die Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verbunden ist. Dieser erfolge erfahrungsgemäß Wochen oder Monate später, so dass realistisch Anfang 2017 mit der Klageeinreichung gerechnet werden kann. Im Anschluss hat die Bundesregierung zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauert je nach Komplexität im Durchschnitt 18 Monate, so dass spätestens im Jahr 2018 mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden kann.
Der Europarechtsexperte Dr. Matthias Kottmann, Redeker Sellner Dahs, Berlin erläuterte, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie und mit Artikel 49 des EU-Vertrages vereinbar sind. Dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission dürfte daher kein Erfolg beschieden sein. Die Vereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht wurde durch mehrere Rechtsgutachten, darunter auch Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wiederholt bestätigt.