Ein Banner der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. bei einer Veranstaltung im Freien.
Am 26. November fand der 17. GUEP-Planertag in Köln statt. (Quelle: Andrea Papkalla-Geisweid / Rudolf Müller Mediengruppe)

Betoninstandsetzung 2024-12-12T10:35:01.003Z GUEP-Planertag: Aus Forschung und Praxis

Die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) lud Ende November wieder ins Maternushaus nach Köln ein. Dr. Michael Fiebrich, Vorsitzender der GUEP, hatte für den 17. Planertag am 26. November ein gewohnt anspruchsvolles Vortragsprogramm zusammengestellt. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Informationen von 27 Ausstellern, die ihre Produkte und Dienstleistungen präsentierten.

Die Fachthemen rund um Betonbauwerke und ihre Instandhaltung interessierten rund 537 Teilnehmende - etwa 25 Prozent davon machten Ausführende aus. Zu Beginn gab Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka vom Ingenieurbüro Schiessl – Gehlen – Sodeikat aus München einen Einblick in den aktuellen Stand der Richtlinienarbeit. Seit den 90er Jahren kennen am Bau Beteiligte den Begriff „Expositionsklasse“ für Bauwerke aus Stahl- und Spannbeton. Anhand verschiedener Tabellen der DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 beziehungsweise DIN EN 1992-1-1 Eurocode (EC) 2, so Schießl-Pecka, sei es dem Sachkundigen Planer leicht möglich, die einzelnen Bauteile eines Gesamtbauwerks einer Expositionsklasse zuzuordnen und für die geplante Nutzungsdauer Anforderungen an die Zusammensetzung des Betons festzulegen. Aber die Zeit bleibe bekanntlich nicht stehen: Deshalb sei geplant, bis 2045 im Betonbau Klimaneutralität zu erreichen. Unter diesem Vorzeichen arbeite der Unterausschuss „Dauerhaftigkeit von Betonbauteilen“ des DAfStb an einer Richtlinie zunächst für die Expositionsklassen XC1 bis XC4, XD1/XS1, also für den überwiegenden Teil der derzeitigen Betonproduktion, die es ermögliche, Betone durch eine Performance-Prüfung in eine Expositionswiderstandsklasse (ERC = Exposition Resistance Class) einzuordnen. Damit solle die benötigte Betondeckung präziser bestimmt und in der Folge ressourcenbewusster gearbeitet werden können.

Bauwerke – Ergebnisse von in-situ-Untersuchungen  

Der nächste Referent, Dr. Stefan Kubens von der VDZ Technology gGmbH aus Düsseldorf, befasste sich mit einem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten IGF-Forschungsvorhaben (Industrielle Gemeinschaftsforschung). Ein repräsentativer Bauwerksbestand an Wasserbauwerken, Brücken-/Ingenieurbauwerken und Hochbauten, die nach den deskriptiven Vorgaben der ZTV-W LB215, der ZTV-ING und DIN EN 1045:2001 geplant und errichtet wurden, seien hinsichtlich der Dauerhaftigkeit des Betons untersucht worden. Bei den Bauwerksuntersuchungen und anschließenden Laboruntersuchungen an entnommenen Baustoffproben seien dafür dauerhaftigkeitsrelevante Kennwerte geprüft worden. Die Ergebnisse seien zum Abschluss mit den Prognosen des deskriptiven Konzepts zur Dauerhaftigkeit verglichen worden, um deren Zuverlässigkeit und Sinnhaftigkeit unter anderem im Hinblick auf die Ressourcenschonung auf den Prüfstand zu stellen.  

Prof. Dr.-Ing. Christoph Dauberschmidt von der Hochschule München und Dr.-Ing. Florian Stauder von der Ingenieurgruppe Bauen aus Heidelberg beschäftigten sich in ihrem Beitrag mit dem Einsatz von Korrosionsinhibitoren zur Behandlung chloridbelasteter Risse. Im europäischen Normenwerk DIN EN 1504-9, Verfahren 11.3 wird die Anwendung von Korrosionsinhibitoren auf den oder zum Beton beschrieben. Dieses Verfahren ist aber nicht in der bauaufsichtlich eingeführten TR-Instandhaltung des DIBt geregelt. Im vorgestellten Praxisfall einer Tiefgarage, deren Zwischendecken und Bodenplatte moderat chloridbelastete Risse (max. 0,85 M.-%/z.) aufweisen, einigte man sich im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der befahrenen Bauteile auf den Einsatz eines Korrosionsinhibitors. Dabei wurde ein Produkt eingesetzt, das nach Herstellerangaben einerseits die Chloride im Riss „deaktivieren“ soll und andererseits hydrophobierende Eigenschaften hat. 

Sachstandsinformation zur Erarbeitung der TR-Instandhaltung  

Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens, Mitglied des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, informierte über die Beschlüsse des DAfStb-Vorstands in Abstimmung mit Vertretern des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und der Deutschen Bauchemie (DBC). So wurden die Beratungen an dem konsolidierten Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie, Fassung 2018, unter Mitarbeit der Mitgliedsfirmen der DBC in den Stoffarbeitskreisen AK Mörtel, AK OS, AK Rissfüllstoffe (auf der Basis der Technischen Regel „Betoninstandhaltung“ des DIBt, Teil 2) wieder aufgenommen und fortgeführt. Die Ergebnisse sollen zur Formulierung einer Instandhaltungs-Richtlinie 2025+ führen, die die TR-Instandhaltung des DIBt dann ersetzen wird, und zudem in den künftig anstehenden europäischen CPR-Acquis-Prozess im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Normenreihe 1504 einfließen.   

Die am Bau Beteiligten bearbeiten die unterschiedlichsten Bauwerke, wie zum Beispiel Spannbetonbrücken, vorgespannte Bauteilelemente mit sofortigem Verbund, Hoch- und Ingenieurbauten verschiedener Varietät. Was hat sich hinsichtlich der klassischen Einsatzmöglichkeiten der Radiographietechnik getan? Wie sieht es mit den Leistungsmöglichkeiten bei der Sichtbarmachung von Bewehrung in der 2., 3., 4. Lage oder in Spanngliedlage aus? Und wie steht es um die Detektion von Querschnittsverlusten oder Brüchen im Bereich der Spanngliedendverankerungen? Antworten dazu gab Dr.-Ing. Sebastian Schulze von der Bauray GmbH aus Hamburg. 

CE-Kennzeichnung versus TR-Instandhaltung  

Den Abschluss eines interessanten Tages setzte Dr. Hubert Bauriedl mit einigen Hinweisen zum Umgang mit der (fehlenden) CE-Kennzeichnung von Produkten. Er merkte an, dass viele Produkthersteller für Instandsetzungsprodukte den Sachkundigen Planern und Unternehmern nur in Ausnahmefällen Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsbestätigungen oder Technische Dokumentationen zur Verfügung stellen. Sachkundige Planer müssten allerdings nach der bauaufsichtlich eingeführten TR-Betoninstandhaltung des DIBt zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke Leistungsmerkmale und Anforderungen für Instandsetzungsprodukte spezifizieren, um Instandhaltungsmaßnahmen für Restnutzungsdauern von mehreren Jahren erfolgreich verwirklichen zu können. Darüber hinaus seien durch den SKP die zugehörigen Qualitätssicherungsverfahren für die Bauprodukte projektspezifisch festzulegen, wobei in Teil 2 der TR als Mindestniveau regelmäßig das System B nach DIN 18200 bauaufsichtlich festgelegt werde. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen dieses Vortrags mögliche Optionen skizziert, die es den am Bau Beteiligten (Planer, Unternehmer, Bauherr) ermöglicht, Instandhaltungsmaßnahmen unter Beachtung der bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen auszuführen.  

Wer sich schon einmal den Termin für das kommende Jahr freihalten möchte: Der GUEP-Planertag ist für den 25.11.2025 angekündigt. Weitere Informationen >>>

zuletzt editiert am 12. Dezember 2024