Die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) lädt am 26. November zum 17. GUEP-Planertag in Köln ein. Wie in jedem Jahr stehen aktuelle Themen aus dem Bereich Betoninstandsetzung im Fokus.
Nach der Begrüßung durch Dr.-Ing. Michael Fiebrich, dem Vorsitzenden der GUEP, startet der 17. GUEP-Planertag mit einem Vortrag von Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka über den Stand der Arbeit des DAfStb an einer neuen Richtlinie für die Expositionsklassen XC, XD und XS. Ziel ist, Betone durch eine Performance-Prüfung in eine Expositionswiderstandsklasse (ERC = Exposition Resistance Class) einzuordnen. Damit soll die benötigte Betondeckung präziser bestimmt und in der Folge ressourcenbewusster gearbeitet werden können.
Nach einem Beitrag über die deskriptiven Vorgaben zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Hochbauten, Brücken- und Ingenieurbauwerken und Wasserbauwerken, referieren Prof. Dr.-Ing. Christoph Dauberschmidt von der Hochschule München und Dr.-Ing. Florian Stauder von der IngenieurGruppe Bauen über Korrosionsinhibitoren zur Behandlung Chlorid belasteter Risse anhand eines Beispiels. Erläutert werden die Ergebnisse von Untersuchungen zum Einsatz eines Inhibitors bei einer Tiefgarage, deren Zwischendecken und Bodenplatte moderat Chlorid belastete Risse aufwiesen. In diesem Fall wurde ein Produkt eingesetzt, das nach Herstellerangaben einerseits die Chloride im Riss „deaktivieren“ soll und andererseits hydrophobierende Eigenschaften hat.
CE-Kennzeichnung vs. TR-Instandhaltung
Weitere Vorträge beschäftigen sich mit der Instandhaltungsrichtlinie 2025+ des DAfStb und mit zerstörungsfreien Bestandsuntersuchungen an Spann- und Stahlbetonbauwerken mittels Radiographie. Zum Abschluss der Veranstaltung skizziert Rechtsanwalt Dr. Hubert Bauriedl unter der Überschrift „CE-Kennzeichnung vs. TR-Instandhaltung (DIBt)“ mögliche Optionen im Umgang mit der Tatsache, dass Hersteller von Instandsetzungsprodukten nur in Ausnahmefällen Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsbestätigungen oder Technische Dokumentationen zur Verfügung stellen – sachkundige Planer aber nach der bauaufsichtlich eingeführten TR Betoninstandhaltung des DIBt zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke Leistungsmerkmale und Anforderungen für Instandsetzungsprodukte spezifizieren müssen. Nach dem Schlusswort von Dr.-Ing. Michael Fiebrich besteht bei Kaffee, Tee und Obst die Möglichkeit zum Austausch und dem Besuch der Fachausstellung. Weitere Informationen >>>
