Der hängende Bundesadler dominiert die Bildmitte über dem Plenarsaal des Deutschen Bundestags.
Der Bundestag hat am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. (Quelle: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann)

Gebäude + Energie 2026-07-16T10:04:43.368Z Geteiltes Echo

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es löst das sogenannte Heizungsgesetz der Vorgängerregierung ab. Die Reaktionen von Verbänden der Bauindustrie und anderer Interessensvertretungen fallen äußerst unterschiedlich aus.

Die wichtigsten Änderungen durch das GModG betreffen den Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Heizungswahl: Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wurde gestrichen. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiterhin zulässig. Allerdings wird eine „Biotreppe“ eingeführt: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 stufenweise einen verbindlichen Anteil an klimaneutralen Brennstoffen nutzen. Dieser steigt von 10 Prozent (ab 2029) schrittweise auf 60 Prozent bis zum Jahr 2040 an. Darüber hinaus wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingekürzt: So wird beispielsweise der maximal anrechenbare Investitionsbetrag bei der Heizungsmodernisierung um 2.000 Euro abgesenkt und die Tilgungszuschüsse bei Krediten der KfW für das Erreichen von Effizienzhausstandards sinken pauschal um 10 Prozent. 

Bei diesen Kürzungen setzt die Kritik des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) an. Zwar betont Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa, wie wichtig es sei, „dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat“. 

ZDB: Kurzfristige Kürzungen senden falsches Signal 

Aber er sagt auch: „Gleichzeitig sendet die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das falsche Signal. Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Wo könnte man die Mittel aus dem mit 100 Milliarden € ausgestatteten KTF besser einsetzen?!“ 

Zudem setze die Bundesregierung vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik. „Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden.“ 

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, betont, dass das neue Gesetz allein nicht reiche: „Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung. 

Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.“ 

Scharfe Kritik von Umweltverbänden 

Mehrere Umweltverbände haben die Verabschiedung des Gesetzes scharf kritisiert. So auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Statt auf wirksamen Klimaschutz werde auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt. Das Gesetz widerspreche den gesetzlichen Klimazielen. Die DUH will eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen.  

„Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby. Mehrere Gutachten, sogar aus den eigenen Reihen der Union, zweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes an. Die Bundesregierung liefert die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuert kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft. Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“ 

Selbstsabotage? 

Inmitten von Hitzewellen und nach dem mit dem Irankrieg zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre deutlich geworden sei, welche fatalen Auswirkungen die ausgeprägte Importabhängigkeit bei fossilen Energien auf die Sicherheit und Preisstabilität unserer Energieversorgung habe, beschließt die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen, die die Wärmewende erheblich ausbremsen und ihre Ziele nachhaltig gefährden könnten, kritisiert Gregor Dilger, Geschäftsführer des Bundesverbands Geothermie e.V. 

„Das durch den Bundestag beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kommt mit der Streichung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung, der Verlängerung des Einsatzes von fossilem Öl und Gas, einer unterambitionierten Biotreppe und Grüngasquote einer Selbstsabotage gleich. Das Gleiche gilt für die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche mit erheblichen Fördermittelkürzungen ab dem 21. Juli neu gestartet werden soll. 

Es heißt seitens der Bundesregierung, den Bürgerinnen und Bürgern würde wieder Wahlfreiheit gegeben, sie würden entlastet und von Bürokratie befreit. Tatsächlich drohen jedoch steigende Kosten und Risiken.“ Deutschland brauche endlich eine nationale Resilienzstrategie für die Energieversorgung. Ziel müsse es sein, die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern konsequent zu verringern und den Anteil heimischer sowie europäischer erneuerbarer Energien am Wärme- und Energiesystem schrittweise zu erhöhen. „Eine solche Strategie stärkt die Versorgungssicherheit, die Preisstabilität, die heimische Wertschöpfung und die geopolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands.“

zuletzt editiert am 16. Juli 2026
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