Der Bundesrat hat am 18. Oktober der Änderung der Gefahrstoffverordnung zugestimmt. Viele Verbände der Baubranche hatten die Novelle im Vorfeld kritisiert und auf Änderungen durch den Bundesrat gehofft. Insbesondere war eine stärkere Verantwortung des Bauherrn eingefordert worden. Dazu kam es nicht.
Der ZDB hatte schon beim Bekanntwerden des Entwurfs für die neue Verordnung von einer „großen Enttäuschung“ und einen Stopp der Änderung gefordert. Der Bundesrat sei nun zwar in die richtige Richtung gegangen – aber nicht weit genug. Anstatt Änderungen der Verordnung zu verlangen, konnte sich die Länderkammer lediglich zu einer Entschließung durchringen, in der sie die Bundesregierung auffordert zu prüfen, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wertet die Entscheidung als verpasste Chance, den größtmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt zu erreichen: „Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich. Deswegen fordert das Baugewerbe schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen. Zu dieser Empfehlung ist auch der Nationale Asbestdialog gekommen, der darüber seit vielen Jahren berät.
Alle am Bau Beteiligten haben eine gemeinsame Verantwortung. Wichtig ist eine faire Aufgabenverteilung im Umgang mit Asbest. Die anlassbezogene Beprobung durch den Bauherrn würde nicht nur die Bauabläufe für Mensch und Umwelt sichern, sondern auch die Angebotserstellung für alle an der Sanierungsmaßnahme beteiligten Gewerke vereinfachen. Sie würde Verzögerungen oder gar Stilllegungen der Bauarbeiten verhindern.
Stattdessen muss weiterhin jeder involvierte Unternehmer eine Beprobung durchführen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt. Es werden Kosten für den Veranlasser entstehen, Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen sind zu erwarten.“ Weitere Informationen >>>
BG BAU: Asbestbelastung könnte zu spät erkannt werden
Die Kritik der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) geht in eine ähnliche Richtung: Da der Bundesrat den Änderungsvorschlägen des Wirtschafts- sowie des Umweltausschusses, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, nicht gefolgt sei, bestehe die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird. Auch in den Empfehlungen des über viele Jahre beratenden Nationalen Asbestdialogs, einem Zusammenschluss von Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft, der zuständigen Gewerkschaft, von Ministerien, Sozialversicherungsträgern und Verbänden, sei gefordert worden, dass bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 anlassbezogen durch den Bauherrn eine Erkundung auf Asbest erfolgen soll.
Zu begrüßen sind die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrates im Hinblick auf die Ausweitung des Eigenheimbaus sowie die Klarstellung, dass eine technische Erkundung sachgerecht zu erfolgen hat und die möglichen entstehenden Kosten als zusätzliche Leistungen gelten. Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass grundsätzlich eine Erkundung zu Asbest erfolgen muss, wenn der Unternehmer ansonsten für die anstehenden Bauarbeiten keine Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeitenden erstellen kann. „Die BG BAU plädiert seit jeher dafür, grundsätzlich bei begründetem Verdacht anlassbezogen schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Erprobung vorzunehmen. Im Falle von Asbestvorkommen sind dann umfassende Schutzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen“, sagt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. Weitere Informationen >>>
Bundesverband Farbe kritisiert Bundesrats-Beschluss scharf
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz spricht von einem Vertrauensbruch seitens der Bundesregierung. „Wir sind wütend“, erklärt Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Verbands. „Die Bundesregierung und jetzt auch der Bundesrat haben mit ihrer Verordnung alle Experten-Empfehlungen aus drei Jahren Nationalem Asbestdialog sowie die Kritik aller Handwerks- und Bauverbände missachtet. Die vom Bundesrat abgenickte Verlagerung der Erkundungspflicht auf die Handwerksbetriebe ist für alle Seiten massiv nachteilig. Jedes Gewerk wird ab sofort eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind. Die Kosten trägt der Bauherr. Mit dieser Regelung hat die Bundesregierung wieder einmal einen bürokratischen Irrsinn erschaffen, der zu Lasten des Gesundheitsschutzes unserer Beschäftigten geht.“ Weitere Informationen >>>
