Brandschutz und Schadstoffe Bossemeyer/Plegge
Links: Der Asbestfaserschaum im Widerlager dieser runden Brandschutzklappe zeigt die typischen Fehlstellen. Rechts: Diese Brandschutzklappe (innen) mit Anschlagdichtung und Einbaurahmen ist mit Asbest belastet. (Abb.: Wessling)

Brandschutz 2016-07-01T00:00:00Z Gefährliche Zusätze

Bei Sanierungsmaßnahmen an aktiven und passiven Brandschutzeinrichtungen muss in vor 1990 gebauten Gebäuden mit Schadstoffen gerechnet werden. Die detaillierte Kenntnis der Brandschutzeinrichtungen sowie der möglichen Schadstoffe führt zu einer Systematik, mit deren Hilfe sich Schadstoffe leichter aufspüren lassen. Das setzt fachübergreifende Kenntnisse sowohl bei Brandschutzexperten als auch bei Schadstoffexperten voraus, die eng miteinander kooperieren sollten. Für die Sanierung schadstoffbelasteter technischer und baulicher Brandschutzeinrichtungen müssen oft individuelle Lösungen gefunden werden. 

In vor 1990 gebauten Gebäuden wurden oft zu Brandschutzzwecken Produkte mit Zusätzen verwendet, die nach heutigen Erkenntnissen als Gefahrstoffe gelten, wie zum Beispiel Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), polychlorierte Biphenyle (PCB) und Schwermetalle. Dieses gilt ebenso für technische wie für bauliche Anlagen.

An technischen Brandschutzeinrichtungen, zum Beispiel an Brandschutzklappen, werden turnusmäßig gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- und Prüfungsarbeiten ausgeführt. Sie können einen über das übliche Maß hinausgehenden Arbeitsschutz erfordern, falls Schadstoffe vorliegen. Der Brandschutzexperte muss daher über fachübergreifende Kenntnisse des Schadstoffexperten verfügen. Umgekehrt nutzt Letzterer die Brandschutzstrukturen eines Gebäudes bei der Schadstoffsuche als Orientierungspunkte. Die detaillierte Kenntnis der Brandschutzeinrichtungen sowie der möglichen Schadstoffe führt zu einer Systematik, mit deren Hilfe sich Schadstoffe leichter aufspüren lassen. Dabei ändern sich die Merkmale nicht nur mit den Bauteilen, sondern auch mit den Baujahren.

Im Brandschutz wurde oft Asbest verwendet

Der wichtigste Schadstoff im baulichen Brandschutz ist Asbest. Denn seine Eigenschaften sind für den Brandschutz interessant: Hitzefestigkeit, aber auch ein gewisser Kühleffekt durch freiwerdendes Kristallwasser und die Zugfestigkeit der Fasern. Ein Suchmerkmal ist daher: Die Asbestprodukte liegen bevorzugt an brandschutzklassifizierten Bauteilen vor (Abb. 2).

Die Eigenschaften der Asbestfasern ergeben außerdem im Verbund mit anderen Materialien eine hohe mechanische und thermische Belastbarkeit trotz geringer Aufbaustärke. Daraus leitet sich ein weiteres Suchkriterium ab: das Kennzeichen filigraner Bauteile.

Eine wesentliche Hilfe bei der Suche nach Schadstoffen ist dabei die Betrachtung der Brandabschnitte. Diese sichern die Flucht- und Rettungswege bis zum Eintreffen der Feuerwehr und ermöglichen eine abschnittsweise Brandbekämpfung. Besonders zu sichernde Brandrisiken sind heiße Bereiche, Zündquellen und relevante Brandlasten. Besondere Schutzgüter stellen Ansammlungen von Personen sowie wertvolle Bauwerke, Einrichtungen und aufwendige technische Anlagen dar.

Die Systematik der Brandschutzklassifikation, der Brandabschnitte und die Sicherung der erhöhten Risiken gibt ein Raster vor, an dem entlang die Schadstoffe zu finden sind. Diese bautechnische Systematik kann mit den Merkmalen der Bauprodukte selbst, also mit dem Auftreten filigraner Bauteile, faserhaltiger Baustoffe und anderer äußerer Erkennungsmerkmale mit dem notwendigen Wissen über Asbestprodukte abgeglichen werden.

Das vorhandene Wissen über die schadstoffhaltigen Brandschutzbauteile fasst Tabelle 1 zusammen. Sie listet nur Asbestanwendungen auf, die sich direkt auf Brandschutzeinrichtungen beziehen. In angrenzenden Bauteilen sind darüber hinaus weitere Schadstoffe in anderen Funktionen weit verbreitet. So ist beispielsweise Asbest in vielen Spachtelmassen, Belägen und Bekleidungen von Böden und Wänden und deren Klebern vorhanden, die bis an die Brandschutzeinrichtungen heranreichen. Vor allen baulichen Veränderungen an Brandschutzeinrichtungen gilt daher genauso wie bei allen anderen Maßnahmen das Gebot, die Belastungen vor Beginn von Arbeiten zu ermitteln. Diese Pflicht obliegt zuerst dem Ordnungspflichtigen des Gebäudes, also dem Eigentümer oder dessen Beauftragten, der nach § 3 MBO in der Pflicht steht. Danach und unabhängig davon gilt die Ermittlungspflicht für den Bau-Auftragnehmer nach Gefahrstoffrecht, nämlich als Arbeitgeber seiner Beschäftigten.

Alte Liegestäube können asbesthaltig sein

Ein weiteres wichtiges Begleitrisiko stellen alte Liegestäube dar. Sie finden sich oft in abgehängten Decken oder in Schächten und ähnlichen verborgenen Hohlräumen. Sie können durch die Bearbeitung asbesthaltiger Produkte im Rahmen des Einbaus oder durch spätere Arbeiten und der damit verbundenen Faserfreisetzung sekundär kontaminiert sein. Bei Arbeiten in diesen Bereichen können sie aufgewirbelt werden und die Luft erheblich belasten.

Weitere Schadstoffe finden sich in Brandschutzausrüstungen

So werden künstliche Mineralfasern nicht nur als leichte Ausführung von Filzen in vielen Dämm- und Isolieraufgaben eingesetzt, sondern sind als schwere Mineralwollematten auch im Brandschutz verbreitet. Seit dem Jahr 2000 und auf freiwilliger Basis seit 1996 hergestellte Produkte sind zwar nicht mehr als krebserzeugend (K3 beziehungsweise K2) eingestuft, aber leider sind Informationen über das Herstellungsjahr oft nicht verfügbar. Und chemische Analysen sind nur ein unvollständiger Ersatz für den aufwendigen toxikologischen Test. Ein namhafter Hersteller der schweren Mineralwollefilze hat sich übrigens entschlossen, seine alten Produkte wieder zurückzunehmen und daraus neue und biolösliche Faserprodukte herzustellen.

Der brandschutztechnische Vorteil, schwer entzündbar zu sein, trifft auch auf Polychlorierte Biphenyle (PCB) zu. Ihre chemische Struktur macht sie weitgehend stabil, und sie weisen zudem niedrige Dielektrizitätszahlen auf. Dadurch eigneten sie sich als nicht brennbares Dielektrikum in Kondensatoren, als Hydrauliköl und vor allem als Weichmacher in Kunststoffmassen, Farben und Kitten.

Schwermetalle sind als Bestandteile von flammhemmenden Ausrüstungen, insbesondere bei Textilien, in manchen Fällen sensibler Bereiche gegeben, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben.

Beprobungen haben das Ziel, Belastungen festzustellen

Die Prüfung anhand der Brandschutzsystematik ist nur eine der grundlegenden Techniken, die die Erkundung vor Ort mit der visuellen und vorsichtigen mechanischen Prüfung der Bauprodukte anleitet. Bei der Beprobung und Analytik sollten die bestehenden Richtlinien und Normen beachtet werden, damit Probenehmer und Umgebung nicht kontaminiert werden. Außerdem dürfen durch die Probenahme die brandschutztechnischen Eigenschaften des Bauteils nicht beeinträchtigt werden.

Die Beprobung hat das Ziel, eine repräsentative Aussage über die Belastung zu erreichen. Gerade bei Belägen und bauchemischen Produkten wie Klebern, Spachtelmassen und Beschichtungen sind die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Probenahme hilfreich. Sie wurden unter anderem in einem VDI/GVSS-Diskussionspapier ((verlinken)) zur Erkundung, Bewertung und Sanierung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber vorgestellt. Das Papier zeigt auch, wie wichtig es ist, dass sich Schadstoffexperten und andere Baugewerke miteinander abstimmen. Das betrifft neben Fliesenlegern, Malern, Stuckateuren und Maurern ganz wesentlich auch den Trockenbau und den Brandschutz.

Bei technischen Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig überprüft werden, diskutiert man seit geraumer Zeit, ob diese Prüfungen unbedenklich durchgeführt werden können. Denn bei Messungen in der Raumluft wurden nach der Auslösung von Brandschutzklappen im Rahmen der Wartung erhöhte Faserwerte in der Raumluft festgestellt. Typischerweise waren in der Acht-Stunden-Probenahme 3.000 bis 7.000 Fasern/m³ Raumluft festzustellen, wenn einzelne Klappen ausgelöst wurden. Bei isokinetischen Messungen der Kanalluft in einem Zeitraum von unter einer Stunde stiegen diese Zahlen deutlich an und lagen weit über dem für Emissionen bei Sanierungen anzusetzenden Grenzwert von 1.000 Fasern/m³. Diese Messergebnisse lassen zwar keine repräsentativen Rückschlüsse auf die Raumluftsituation zu, da diese Emissionen nur ein sehr kurzes Ereignis darstellen. Wird jedoch keine aktive Lufthaltung betrieben und werden außerdem mehrere Klappen gewartet, ist die Arbeitssituation nicht genügend abgesichert.

Sanierungsverfahren fußen oft auf individuellen Lösungen

Die Sanierungsverfahren sollen hier an wesentlichen Beispielen asbesthaltiger Brandschutzeinrichtungen dargestellt werden. Nach Identifizierung und Ermittlung der räumlichen Ausdehnung schadstoffbelasteter Bauteile schließt sich eine eigenständige Planung der Sanierung an, die sowohl Umwelt-, Nutzer- und Arbeitsschutzaspekte, aber auch wirtschaftliche Gesichtspunkte beinhaltet. Da vor Ort große Ausführungsunterschiede bestehen, kommen häufig individuelle Lösungen zum Tragen. Von der Technischen Regel für Gefahrstoffe Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 519 [2] abweichende Schutzmaßnahmen sollten jedoch gut begründet und durch Messungen belegt dokumentiert sein, um der Forderung nach Gleichwertigkeit zu genügen.

Autoren

Hans-Dieter Bossemeyer und Dr. Volker Plegge

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 2. 2016.

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zuletzt editiert am 09. April 2021