Holzbalkendecken-Brandschutz-Geburtig
Das Bild zeigt einen Brandschaden an einer Holzbalkendecke. Sichtbar ist, wie sich der Brand innerhalb der Konstruktion ausbreiten konnte. (Abb.: Gerd Geburtig)

Brandschutz 2014-12-17T00:00:00Z Für den Widerstand gerüstet

Sollen bestehende Gebäude brandschutztechnisch nachgerüstet werden, sind Holzbalkendecken häufig ein Thema. Bei ihrer Nachrüstung spielen neben dem erforderlichen Feuerwiderstand auch die Brennbarkeit und der Umgang mit Durchdringungen eine Rolle. Für die Nachrüstung stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei sind Randbedingungen und Nachweise zu berücksichtigen.

Da Holzbalkendecken in ihren tragenden und aussteifenden Bauteilen aus Holz bestehen, sind sie generell als brennbar einzustufen. Mit Ausnahme der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen regeln die Landesbauordnungen beziehungsweise die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Geschossdecken eines Gebäudes. Dabei sind sie abhängig von der Gebäudeklasse, in die der jeweilige Bau eingestuft wurde [1].

Neben der Angabe der notwendigen Feuerwiderstandsdauer werden auch die Anforderungen an die konkreten Materialeigenschaften formuliert. Das erschwert den brandschutztechnischen Umgang mit Holzbalkendecken. Decken müssen aus bauordnungsrechtlicher Sicht als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen eine mögliche Brandausbreitung sein. In Tabelle 1 sind die prinzipiellen Eigenschaften von Geschossdecken entsprechend der Musterbauordnung [1] dargestellt.

Außerdem müssen Decken gemäß MBO „…unter und über Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, ausgenommen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie zwischen dem landwirtschaftlich genutzten Teil und dem Wohnteil eines Gebäudes feuerbeständig sein“ [1].

Die Landesbauordnungen erlauben mit Ausnahme des Landes Baden- Württemberg in der Gebäudeklasse 5 keine Holzbalkendecken, da diese nicht feuerbeständig sind. Das muss bei einer geplanten Ertüchtigung des Brandschutzes älterer, vorhandener Holzbalkendecken beachtet werden. Lediglich mittels einer Abweichung während des Genehmigungsverfahrens kann ihre Verwendung unter Umständen geklärt und ein Austausch der Decken vermieden werden. Die Verwendung von Holzbalkendecken für die Gebäudeklassen 1 bis 4 ist unter Beachtung einiger Bedingungen zulässig.

Für den Nachweis die Rahmenbedingungen prüfen

Bei bestehenden Gebäuden sind zunächst die tatsächlich vorhandenen Einbaubedingungen zu klären. Anders als bei Neubauten kann man hier nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die Bedingungen mit den Angaben der Herstellerrichtlinien vollständig korrespondieren. Daher ist es vor Abschluss eines Bauvertrages über brandschutztechnische Nachrüstungen notwendig, die prinzipielle Durchführbarkeit der gewünschten Arbeiten zu prüfen.

Ist eine Realisierung nicht entsprechend den gültigen Verwendbarkeitsnachweisen möglich oder weichen die Randbedingungen erheblich von den einzuhaltenden Vorgaben ab, muss darauf unbedingt schriftlich hingewiesen werden. Holzbalkendecken sind jedoch häufig besser als ihr Ruf. Untersuchungen haben ergeben, dass eine intakte Holzbalkendecke, die auf der Unterseite eine durchgängige Putzschicht von mindestens 15 Millimetern aufweist, in der Regel als feuerhemmend eingestuft werden kann [3]. Das gilt auch für Putzträger, die zum Beispiel aus Rabitz-, Ziegeldraht- oder Rohrgewebe bestehen. Als oberer Anschluss dieser Holzbalkendecken können Holzwerkstoffe, Estrich auf Schüttung oder auch Parkett auf Blindboden dienen, wie sie im Bestand häufig anzutreffen sind. Randbedingung für diese Einstufung ist jedoch, dass die Decken keine Holzschädigungen aufweisen. Der maximale Balkenachsabstand darf nur einen Meter betragen. Nur ordnungsgemäße Durchdringungen aus zugelassenen feuerhemmenden Abschottungen sind erlaubt.

Die Untersuchungen zeigten des Weiteren, dass für diese Holbalkendecken ein Vergleich mit Holzbalkendecken nach DIN 4102-4 [4] möglich ist. Daher kann für Ertüchtigungen in brandschutztechnischer Hinsicht die Beurteilung von Unterdeckenkonstruktionen anhand der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (Bauart IV für Holzbalkendecken gemäß DIN 4102-4) erfolgen.

[1] MBO, Musterbauordnung, September 2012

[2] LBOAVO Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung, 5. Februar 2010

[3] Nause, P: Alter schützt vor Feuer nicht, in: TrockenbauAkustik 8/04, S. 42–45

[4] DIN 4102-4:1994-03 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 5. 2014

Autor: Dr. Gerd Geburtig

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zuletzt editiert am 09. April 2021