Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat aufgrund vieler Nachfragen eine Stellungnahme von Christian Staub, Vizepräsident des Verbands im Ressort Technik, zur Gefahr möglicher Frostschäden an Gebäuden in Überflutungsgebieten veröffentlicht.
„Moderater und nicht langanhaltender Frost wird im Keller stehendes Wasser nicht gefrieren lassen. Die Frosteindringtiefe liegt bei uns in Deutschland zwischen 0,8 und 1,5 Metern unter Gelände. Im Süden Deutschlands (Gebirge) geht der Frost tiefer in den Untergrund, im Norden und in der Mitte liegt er eher bei 0,8 m. Das Wasser dringt jedoch insbesondere in die Außenwände ein und steigt dort in Form von Feuchtigkeit durch Kapillarkräfte nach oben. Wenn dann der Frost kommt, ist die sogenannte Frostsprengung die Folge. Das Wasser dehnt sich beim Gefrieren zum Beispiel in einer verputzten Mauerwand aus und führt zu irreparablen Schäden am Putz und am Mauerwerk. Hier kann im Vorfeld wenig dagegen unternommen werden. Die Bauherren sollten das Wasser (sofern es der Grundwasserspiegel zulässt) aus dem Keller abpumpen und dann den Keller trocken heizen. Das dauert jedoch in der Regel mehrere Tage bis Wochen. Nur dann können Folgeschäden verhindert oder zumindest eingegrenzt werden.
Wichtig ist jedoch immer, auch die anderen Gefahren mitzudenken. Wie wir aus dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal gelernt haben, ist die Gefahr durch austretende wassergefährdende Stoffe wie Öl aus einem Heizölkessel oder Abwasser aus einer überlaufenden Sickergrube groß und führt auch nach einem Abpumpen des Wassers zu größeren Folgeschäden am Gebäude und in der Umwelt. Das bedeutet hier sollte man Vorsorge treffen, um einer Kontamination des Wassers / Grundwassers vorzubeugen.“ Weitere Informationen >>>
