Die DIN 1946-6 fordert im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Mindestluftwechselrate ein Lüftungskonzept nach der Teil- oder Vollsanierung des Daches. Der Dachhandwerker muss den Auftraggeber hierzu informieren. Damit das Haus „automatisch atmet“, bietet der Markt kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen an. Gut, wenn der Dachdecker hierzu kompetent beraten kann.
Bei dem Satz „Frische Luft tut gut“ denkt man in erster Linie an das gesundheitliche Wohlbefinden des Menschen. Das sollte auch in geschlossenen Räumen nicht vernachlässigt und durch eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet werden. Für die Erhaltung der Bausubstanz ist ein stetiger Luftwechsel ebenfalls unerlässlich. Doch gerade in sanierten Gebäuden – die durch ihre besonders dichte Gebäudehülle geprägt sind – ist dieser Luftaustausch nicht gewährleistet. Damit dennoch alle Beteiligten – vom Bauherrn über den Planer bis zum Verarbeiter – auf der sicheren Seite sind, empfiehlt sich die Installation einer kontrollierten Wohnungslüftung, denn nicht jeder Bauherr möchte mindestens fünfmal am Tag lüften, gerade in der kalten Jahreszeit.
Und wie sieht es im Urlaub aus oder wenn die Bewohner ganztägig arbeiten? Deshalb fordert die DIN 1946-6 in diesem Zusammenhang die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels und nimmt Planer sowie verarbeitendes Handwerk in die Verantwortung. So verlangt die Norm sowohl in Neubau als auch Renovierung die Erstellung eines Lüftungskonzeptes, wenn beispielsweise mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Konkret heißt das: Nach der Sanierung eines Daches kann der Mindestluftwechsel eines Gebäudes unter Umständen nicht mehr gewährleistet sein – die Hinweispflicht an den Auftraggeber tritt unmittelbar ein. Als beste Wahl gilt der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung. Das weiß auch Alexander Müller, staatlich anerkannter Fachleiter für Dach-, Wand und Abdichtungstechnik sowie Dachdecker- und Klempnermeister vom Sachverständigen- und Planungsbüro Dach + Fassade Müller in Horbach: „Damit planende und ausführende Dachdeckermeister in diesem Punkt Rechtssicherheit haben, muss die kontrollierte Wohnraumlüftung bei jeder energetischen Sanierung thematisiert werden.“ Realisiert werden kann sie sogar im bewohnten Gebäude. Es gibt verschiedene Zentralgeräte, die Wohnflächen zwischen 50 und 280 m² „kontrolliert atmen“ lassen.
Komponenten und Funktionsweise
Hauptbestandteile einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage sind das Luftverteilsystem sowie das Zentralgerät. Je nach Einbausituation und Wunsch des Bauherrn findet das Zentralgerät entweder im Hauswirtschaftsraum, im Keller, im gedämmten Dachboden oder beispielsweise auch in einem handelsüblichen Kücheneinbauschrank seinen Platz. Das Herzstück des Zentralgeräts ist ein integrierter Kreuz- Gegenstrom-Wärmetauscher, der die Wärme aus der Abluft vermischungsfrei der Frischluft zuführt. Auf diese Weise lässt sich mit einer Wohnraumlüftungsanlage eine Wärmerückgewinnung von bis zu 90 % erzielen, was die Heizkosten wiederum um bis zu 30 % senken kann.
Damit die vorgewärmte Frischluft die Wohnräume erreicht und verbrauchte Luft abgesaugt werden kann, ist ein sogenanntes Luftverteilsystem zu installieren. Es besteht aus ovalen Kunststoff- oder Metallrohren, die bei der Sanierung praktischerweise an der Raumdecke angebracht werden. Luftverteilkästen werden häufig im Flur eingebaut. So wird beispielsweise aus Badezimmer und Küche, wo die Luftfeuchtigkeit hoch ist beziehungsweise Gerüche entstehen, verbrauchte Luft abgesaugt, während den Schlafräumen und dem Wohnzimmer frische Luft zugeführt wird.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus DDH- Das Dachdeckerhandwer k , Ausgabe 3.2013
Autorin: Leonie Wagner

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