Wärmedämm-Verbundsysteme werden im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung Brandschutztests unterzogen und einer Baustoffklasse zugeordnet, die für das Gesamtsystem mit den vorgesehenen Einzelkomponenten gilt. In der Regel aufgrund ihres Dämmstoffmaterials werden die Systeme als A1/A2 „nichtbrennbar“ oder B1 „schwerentflammbar“ eingestuft. Dies hat Folgen für die jeweils zulässigen Anwendungsgebiete und erfordert eventuell zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Brandschutzriegel.
Bei der Planung und Ausführung von Fassaden ist der Brandschutz ein wichtiger Aspekt. Auch Fachhandwerker werden häufig mit Fragen zum Thema Brandschutz konfrontiert, da gerade bei kleineren Objekten oder in der Sanierung der Brandschutz oft nicht durch den Planer oder ein entsprechendes Gutachten vorgegeben wird. In diesen Fällen liegt die gesamte Verantwortung für eine korrekte Beratung und Ausführung beim Handwerker.
Baustoffklasse bestimmt Sicherheitsniveau
Um auf den Markt zu gelangen, muss jedes Wärmedämmverbundsystem (WDVS) grundsätzlich bauaufsichtlich zugelassen werden. Bestandteil der Zulassung sind umfangreiche Brandsicherheitsprüfungen, nach denen das System einer bestimmten Baustoffklasse zugeordnet wird. Zwei Baustoffklassen sind für den Brandschutz von Fassaden maßgeblich: A1/A2 „nichtbrennbar“ und B1 „schwerentflammbar“, wobei A1 das höchste Sicherheitsniveau bietet.
Bei manchen Systemen wird bereits die Euroklasse mit angegeben, die künftig die nationale Klassifizierung ablöst. Diese in der EN 13501-1 geregelten Klassen sind nicht direkt mit den Baustoffklassen nach DIN 4102-1 vergleichbar. So definieren die europäischen Klassen neben dem Brandverhalten auch sogenannte Brandparallelerscheinungen. Hierzu zählen die Rauchentwicklung, die in den drei Klassen s1, s2 und s3 gegliedert ist, und das brennende Abtropfen von Baustoffen während eines Brandes. Letzteres wird mit d0, d1 und d2 beschrieben. Für beide Eigenschaften gilt: Je höher die Zahl, desto schlechter ist das Verhalten im Brandfall.
Die Entscheidung für eine bestimmte Baustoffklasse und ein entsprechendes System richtet sich nach der Art und Nutzung des Gebäudes sowie dem individuellen Sicherheitsbedürfnis. Hierbei ist die Gebäudehöhe von Bedeutung: Je höher das Gebäude ist, desto strenger sind die Anforderungen an den Brandschutz. Bei Wohn- und Bürogebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, also Gebäuden, bei denen der Fußboden des obersten Aufenthaltsraums die Höhe von sieben Metern über mittlerem Geländeniveau nicht überschreitet, sieht die Bauordnung eine normal entflammbare Außenwandbekleidung vor. Ein WDVS von bis zu 100 Millimeter Dicke dürfte demnach ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen ausgeführt werden. Ab 22 Metern müssen generell Systeme der Baustoffklasse A verwendet werden. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
Wichtig ist, dass sich die Baustoffklassen nicht allein auf den Dämmstoff beziehen. Die bauaufsichtliche Zulassung gilt nur, wenn das vollständige System mit allen vorgesehenen Einzelkomponenten zum Einsatz kommt. Erst dann ist auf die angegebene Baustoffklasse des WDVS Verlass.
Vollmineralische WDVS sind nichtbrennbar
Die höchsten Anforderungen in Sachen Brandschutz erfüllen vollmineralische Wärmedämm-Verbundsysteme mit einem Dämmstoff aus nichtbrennbarer Steinwolle. Ebenso bestehen Klebe- und Armierungsmörtel sowie der Oberputz aus mineralischen, nichtbrennbaren Rohstoffen wie beispielsweise Quarzsand, Kalkhydrat, Weißzement und Jurakörnung. Folglich werden vollmineralische Systeme in die Baustoffklasse A1 eingruppiert.
Diese WDVS eignen sich insbesondere für Gebäude, bei denen der höchstmögliche Brandschutz verpflichtend ist, wie Schulen oder Krankenhäuser. Auch Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen setzen zunehmend auf vollmineralische Systeme, da die Bewohner häufig in ihrer Mobilität eingeschränkt und somit im Brandfall besonders bedroht sind. Aber auch im Wohnungsbau steigt der Bedarf an nichtbrennbaren Lösungen, zum Beispiel bei seniorengerecht gestalteten Gebäuden.
Nicht zuletzt erleichtert das hohe Sicherheitsniveau vollmineralischer Systeme deren Planung und Verarbeitung. Die Brandschutzkonstruktion erfordert keine aufwendige Detailausbildung. Es müssen keine zusätzlichen Brandriegel angeordnet werden. Vollmineralische Systeme können auch bei Hochhäusern mit einer Gebäudehöhe bis zu 100 Metern problemlos eingesetzt werden. Und auf einem mineralischen Wandbildner, wie zum Beispiel Ziegel oder Bims, erzielt man mit diesen WDVS einen bauphysikalisch homogenen Aufbau, bei dem alle Bestandteile einen ähnlichen Diffusionswiderstand aufweisen.
WDVS mit EPS oder Resol-Hartschaum sind schwerentflammbar
Der am weitesten verbreitete WDVS Dämmstoff ist expandiertes Polystyrol, kurz EPS. Seine Beliebtheit resultiert aus einer hohen Dämmleistung und Wirtschaftlichkeit. Beim Brandschutz bleibt er unter dem Leistungsniveau der mineralischen Alternative. WDVS auf Basis von EPS sind in Baustoffklasse B eingeordnet, wobei die genaue Einstufung auch von der Dämmstoffdicke abhängt. Ab 100 Millimetern müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Baustoffklasse B1 zu erhalten.
Die EPS-Dämmung erhält dann Barrieren aus dem nichtbrennbaren und formstabilen Dämmstoff Mineralwolle, die im Falle eines Brandes das Übergreifen der Flammen auf die gesamte Fassade verhindern. Dabei ist die gängigste Methode, um das gesamte Gebäude horizontal umlaufende Brandriegel aus Mineralwolle – so genannte Bauchbinden – aufzubringen.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 5. 2014
Autor: Dipl.-Ing. Georg Kolbe

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