Damit die Beseitigung von Feuchteschäden zielsicher gelingt, müssen die notwendigen nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen sorgfältig geplant, ausgeführt und überwacht werden. Eine wichtige Grundlage hierfür stellt seit Jahren das WTA-Merkblatt 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“ dar, das seit dem 1. Quartal 2014 in einer aktualisierten Fassung vorliegt. Hierin finden sich in nahezu allen Kapiteln Neuerungen gegenüber der Vorgängerausgabe von 2005. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen und Neuerungen des Merkblatts vor und bewertet diese aus Sicht eines Fachplaners und Bausachverständigen.
In der Neufassung des WTA-Merkblatts 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“ [1] wird der Stellenwert der Planung im Rahmen der Bauaufgabe gegenüber der Vorgängerausgabe von 2005 [2] aufgewertet. Bereits die Änderung der Kapitelüberschrift von „Voruntersuchungen“ in den übergeordneten Begriff „Planung“ und der unmissverständliche Hinweis, dass nachträgliche Abdichtungen generell zu planen sind, machen dies deutlich. Abs. 2.1 beschreibt die notwendigen Bestandteile der Planung. Dazu gehören:
- Voruntersuchungen und Ursachenanalysen,
- Festlegung der Abdichtungsziele,
- Darstellung der Abdichtungsmaßnahme,
- Ausweisung des Restrisikos,
- Abschätzung des Zeitraums bis zum Erreichen des Abdichtungserfolgs.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass beim Fehlen einer Abdichtungsplanung der Ausführende die Planungsverantwortung übernimmt. Hiermit geht er ein erhebliches Haftungsrisiko ein, dem sich viele Ausführende aber nach wie vor nicht bewusst sind [3]. Alle genannten Schritte und Inhalte dienen dazu, den Umfang, das Ziel und den Anspruch der geplanten Maßnahme allen Beteiligten deutlich zu machen. Gerade die beiden Punkte Restrisiko und Trocknungsdauer sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Haftungsrisiken von Planer und Ausführendem auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Merkblatt beschreibt zu untersuchende Randbedingungen
Versäumnisse in den Voruntersuchungen sind eine wesentliche Ursache von Fehlschlägen in der Abdichtungssanierung. Das Merkblatt beschreibt daher wie bislang detailliert, welche Randbedingungen im Einzelnen untersucht werden sollten
und welche Kenntnisse sich der sachkundige Planer für die Bauaufgabe prinzipiell verschaffen sollte. Dies liefert dem Fachplaner eine hinreichende Leitlinie für seine Vorgehensweise zum Erreichen des Planungsziels, kann aber gleichermaßen auch herangezogen werden, um etwaige Versäumnisse in der Planung nachvollziehbar aufzuzeigen.
In Abs. 2.5 „Ausführungsplanung“ finden sich in weiten Teilen die Ausführungen des Abs. 3 „Abdichtungskonzept“ der Vorgängervision wieder, wobei das Abdichtungskonzept nunmehr klarstellend nur als Bestandteil der Planung beschrieben wird. Diese Änderung macht deutlich, dass auch die Planung einer nachträglichen Abdichtung generell alle Phasen einer Objektplanung durchlaufen sollte.
Zu den Bestandteilen eines Sanierungskonzepts, zu Art und Umfang fachgerechter Voruntersuchungen, den Methoden der Feuchtediagnostik sowie allgemein der Sanierungsplanung bei feuchte- und salzgeschädigtem Mauerwerk finden sich detaillierte Beschreibungen beispielsweise in [4–8].
Untergrund fachgerecht vorbereiten
Mit Abschnitt 3 wurde dem in der Altbausanierung besonders wichtigen Aspekt „Untergrund“ ein neues, eigenes Kapitel hinzugefügt. Dies ist zu begrüßen, da unzureichende Untergrundvorbereitung eine der häufigsten Ursachen für Schäden an nachträglich ausgeführten Abdichtungen darstellt [9].

Die Ausführungen zum Untergrund umfassen dabei alle im Merkblatt geregelten Stoffe für die Außen- und Innenabdichtung. Hierbei decken sich die Anforderungen wie Reinigung, Ausgleich von Unebenheiten, Schließen von Ausbrüchen und Rissen, Fasen von Außenecken und Anlegen von Hohlkehlen an Innenecken und so weiter mit den Erfordernissen anderer Technischer Regelwerke wie DIN 18195 [10] oder den Richtlinien der Deutschen Bauchemie.
Da bei Bestandsbauten häufig über Jahrzehnte verstärkt Feuchtigkeit auf die abzudichtenden Bauteile einwirkte und diese daher bis zur Wassersättigung durchfeuchtet sein können, sei an dieser Stelle noch mal ausdrücklich auf folgende Aspekte der Untergrundvorbereitung hingewiesen:
- Muss mit rückwärtiger Durchfeuchtung der Abdichtung aus dem Untergrund gerechnet werden, sind vor Aufbringen der eigentlichen Abdichtung systemverträgliche Zwischenabdichtungen aufzutragen, zum Beispiel aus mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS), um eine fachgerechte Applikation und Austrocknung des eigentlichen Abdichtungsstoffs zu gewährleisten. Hiervon ist im Sohlen-Wand-Anschluss und im Fundamentbereich immer auszugehen.
- Der nach Angaben des Herstellers maximal zulässige Feuchtegehalt des Abdichtungsuntergrunds ist einzuhalten. Eventuell bestehende Einschränkungen in Hinblick auf Tauwasserbildungen auf dem Untergrund sind zu beachten.
- Teerhaltige Altabdichtungen müssen generell entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Hinweis: Die Prüfung, ob teerhaltige Altabdichtungen vorhanden sind, ist im Rahmen der Voruntersuchungen durchzuführen.
Flüssigkunststoffe werden jetzt auch geregelt
Gegenüber den bisherigen Regelungen wurde in der Neufassung die Ausführung von Außenabdichtungen an den technischen Fortschritt angepasst und präzisiert.
Autor: Thomas Platts
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 7- 2014

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