Ein detaillierter Blick auf einen Riss in einer Betonwand, der die strukturelle Integrität beeinträchtigen könnte.
Eine marode Stütze - die neue Richtlinie gibt vor, wie das Ergebnis der Überprüfung eines solchen Bauelements dokumentiert werden muss. (Quelle: Frank Jansen)

Bauwerkserhaltung 2024-09-19T10:32:50.928Z Ergänzung zu „Standsicherheit von Bauwerken“

Der im August veröffentlichte Entwurf der VDI 6200 Blatt 1.1 E „Standsicherheit von Bauwerken – Berichtsdokumentation der Überprüfung“ soll für eine einheitliche Ergebnisdarstellung und Dokumentation der Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken sorgen.

Die Richtlinie VDI 6200 „Standsicherheit von Bauwerken“ entstand als Reaktion auf die Häufung tragischer Bauwerkseinstürze Anfang des Jahrs 2006. Seit ihrer Veröffentlichung 2010 dient sie als etablierte Grundlage für die regelmäßige Bauwerksprüfung und die damit einhergehende Beurteilung der Standsicherheit für Bestandsbauten. 

Die Berichte zu den jeweiligen Überprüfungen nach VDI 6200 sind bislang zumeist sehr unterschiedlich. Sowohl Prüfende als auch Auftraggeber verwenden keine einheitlichen Berichtsformen – das macht eine Vergleichbarkeit der Berichte und auch deren Fortschreibung schwierig.  

Die nun veröffentlichte Erweiterung der Richtlinienreihe VDI 6200 durch Blatt 1.1 E „Standsicherheit von Bauwerken – Berichtsdokumentation der Überprüfung“ bietet die Basis für eine einheitliche Ergebnisdarstellung und Dokumentation der Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie behandelt ergänzend die allgemeinen Anforderungen und die grundlegenden Kriterien für die Grund- und optionalen Prüfleistungen, die Berichterstattung, die Bewertung und Generierung einer Zustandsnote bei der Durchführung von Inspektionen und eingehenden Überprüfungen hinsichtlich der Standsicherheit von Bauwerken.  

Die VDI 6200 Blatt 1.1 E kann hier bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf sind über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft ( gbg@vdi.de ) möglich. Die Einspruchsfrist endet am 31.01.2025.

zuletzt editiert am 19. September 2024
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