Die Entsorgung von Dämmstoffen mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) wird langfristig neu geregelt und vereinfacht. Danach werden Wärmedämmstoffe mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) zukünftig nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung mehr für ihre Entsorgung.
Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu, die einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten kann.
Eine entsprechende Einstufung dieser Dämmstoffe aufgrund europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall hatte im 4. Quartal 2016 bis zu deren Aussetzung Ende Dezember zu einem gravierenden Entsorgungsengpass bei den Handwerksbetrieben geführt. Allerdings gelten für diese Dämmstoffe zukünftig ein Getrenntsammlungsgebot sowie ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) weist darauf hin, dass mit der Neuregelung ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt wird, um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Auch wurde eine wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.
