In der Neufassung der Richtlinie 5010 werden aktuelle Studien zur Bewertung von Emissionen aus Holz- und Holzwerkstoffen berücksichtigt. (Quelle: Pixabay / Valeria Janno)

Schadstoffe 3. February 2022 Emissionen aus Holz: Grenzwerte im Fokus

Über Emissionsgrenzwerte für massives Holz und Holzwerkstoffe gibt es immer wieder Diskussionen. Im Zuge der Überarbeitung seiner Richtlinie 5010, in der es neben anderen eben auch um diese Emissionen geht, hat sich der Verein Natureplus im Rahmen eines Online-Formats mit den Vertretern der unterschiedlichen Positionen ausgetauscht.

Auf der Grundlage der Richtlinie 5010 prüft Natureplus Bauprodukte und stuft sie als „emissionsarm“ ein, wenn sie die geforderten Kriterien erfüllen. Der von der unabhängigen Kriterienkommission des Vereins erarbeitete Vorschlag sieht eine Anhebung entscheidender Parameter für natürlicherweise aus dem Holz ausgasende Stoffe wie Terpene und Aldehyde vor. So soll unter anderem der zulässige Summenwert für flüchtige organische Verbindungen (TVOC) 1.000 Mikrogramm je Kubikmeter Raumluft (µg/m³) betragen. Bislang sind maximal 300 µg/m³ für die Zertifizierung mit dem Natureplus-Label vorgesehen.

Mit dieser Anhebung reagiert Natureplus auf mehrere, aktuelle wissenschaftliche Studien. Diese sehen in holzeigenen Emissionen deutlich geringere Gesundheitsgefahren als bisher angenommen. Das ändere aber nichts daran, dass der Verein nach wie das Ziel verfolge, Menschen in Gebäuden vor möglichen Gesundheitsschäden zu bewahren: „Neben bestimmten Einzelwerten ist hierfür der VOC-Summenwert nach wie vor ein handhabbarer und anerkannter Parameter“, plädierte Dipl.-Biologe Michael Köhler vom Bremer Umweltinstitut, das mit der Erstellung eines Vorschlags für eine überarbeitete Richtlinie betraut war, und Berichterstatter der Kriterienkommission für die grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Systematik.

Gefahrenabwehr versus gesundheitliche Vorsorge

In der Online-Anhörung zu den geplanten Änderungen mit mehr als 40 Teilnehmenden brachten zahlreiche Berufs- und Umweltverbände, Verbände der Holzindustrie und des Holzfertigbaus sowie Hersteller und Prüflabore ihre Stellungnahmen vor. Diese reichten von der grundsätzlichen Ablehnung produktspezifischer Prüfungen und des Parameters VOC bis zu Vorschlägen für eine vorsichtigere Anhebung der Grenzwerte.

Diskutiert wurde auch über das Prüfverfahren selbst. Es entspricht dem Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen (AgBB), das auch Grundlage ist für die Empfehlungen des Umweltbundesamts und die vor Gericht umstrittenen Regelungen in den Landesbauordnungen. Natureplus wies in diesem Zusammenhang auf den Unterschied zwischen staatlich notwendiger Gefahrenabwehr und gesundheitlicher Vorsorge aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie sie das Natureplus-Qualitätszeichen leistet, hin.

Neue Richtlinie soll im März veröffentlicht werden

Tilmann Kramolisch, Geschäftsführer des Natureplus e.V., zeigte sich gerade wegen der intensiv geführten Diskussion sehr zufrieden mit der Veranstaltung: „Natureplus als gemeinnütziger, unabhängiger Verein mit klarem Fokus auf Ökologie, Nachhaltigkeit und Gesundheit bringt Akteure ins Gespräch, die ansonsten eher übereinander statt miteinander sprechen. Das geschieht transparent und seriös auf der Basis zeitgemäßer, wissenschaftlicher Erkenntnisse.“ Die Natureplus-Kriterienkommission soll nun die eingegangenen Einwände und Anregungen prüfen und die neue Richtlinie voraussichtlich im März 2022 vorstellen. Den Bericht der Kommission, weitere Informationen zum Thema sowie zum Bewertungssystem von Natureplus finden Sie unter www.natureplus.org.

zuletzt editiert am 03.02.2022