Das KfW-Programm-Modul "Effizienzhaus Denkmal" ist so angelegt, dass die Schutzziele Klimaschutz und Denkmalschutz im Einklang miteinander zu erreichen sind. Als Voraussetzung für die Förderung müssen die KfW-Anträge von anerkannten Sachverständigen bestätigt werden.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung von Bestandsgebäuden eingeführt. Die alleinige Erstellung dieses Energieausweises kann aber den vielfältigen Anforderungen von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz in der Regel nicht gerecht werden. Das gilt für diese Gebäudetypen insbesondere für die nach § 20 der Verordnung geforderten "kurz gefassten fachlichen Hinweise" zu kostengünstigen Verbesserungen der Energieeffizienz.
Daher wurde bereits im März 2007 auf Initiative von fünf führenden Denkmalschutz-Verbänden eine Erklärung "Energieberatung statt Energiepässe für Baudenkmale!" veröffentlicht. Darin wurde die "Notwendigkeit einer maßvollen energetischen Instandsetzung von Baudenkmalen" anerkannt, jedoch bei Baudenkmalen eine genaue Vorab-Betrachtung in Form einer qualifizierten Energieberatung gefordert. Die beiden Schutzziele Denkmalschutz und Klimaschutz sollten hiernach nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Im Februar 2011 veröffentlichten dann elf mit dem Denkmalschutz aktiv befasste Organisationen ein Positionspapier mit dem Titel "Denkmalschutz ist Klimaschutz". Darin waren vier Forderungen niedergelegt, um Kulturdenkmale in der Förderpolitik des Bundes zum Klimaschutz besser zu berücksichtigen. Die Unterzeichner waren sich darin einig, dass den gesetzlichen Anforderungen von Denkmalschutz und Denkmalpflege im Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu wenig Beachtung geschenkt worden war und sich das bisherige Prüfverfahren der Deutschen Energieagentur dena als nicht kompatibel mit den fachlichen und sachlichen Anforderungen von Denkmalschutz und Denkmalpflege gezeigt hatte. Zudem waren nur wenige Eigentümer von Kulturdenkmalen überhaupt in den Genuss von Fördermitteln der KfW gekommen.
Daher forderten die Unterzeichner, ein neues KfW-Programm "Effizienz-Denkmal" einzurichten. Mit der Überschrift "Ausnahmetatbestand Denkmal abschaffen!" verbanden sie die Forderung, den bürokratischen Aufwand zur Antragstellung von Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen am Denkmalbestand herabzusetzen und die Möglichkeit der Ausnahme nach EnEV § 24 für diese Gebäudetypen auch auf die Förderung zu übertragen. Aus Sicht der Unterzeichner hatte sich der Aufwand als zu hoch herausgestellt, Fördermittel zu beantragen. Zudem vermissten die Denkmalfachorganisationen die notwendige Fachkunde bei der zuständigen dena, um Denkmalprojekte adäquat zu beraten und das Förderverfahren abzuwickeln.
Nach ausführlichen Gesprächen zwischen der Denkmalpflege, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW wurde das neue Fördersegment "Effizienzhaus Denkmal" für das Programm 151 (Wohngebäude) vereinbart. Die KfW startete dieses Segment für die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 24 der EnEV 2009 zum 1. April 2012 im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramms "Energieeffizient Sanieren". Auch beim Programm 152 (Einzelmaßnahmen) wurden denkmalgerechte Anpassungen vorgenommen. Zum 1. September 2012 wurden auch die Programme 157 und 218 für energetische Sanierungen von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude) um den speziellen Ansatz des Effizienzhauses Denkmal erweitert.
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