Eine Frau steht vor mehreren Mikrofonen und spricht, im Hintergrund sind die Flaggen von Deutschland und der EU zu sehen.
„Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Wohnung in der Stadt“, sagt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche über das Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes. (Quelle: BMWE / Thomas Imo / Photothek)

Gebäude + Energie 2026-03-12T11:46:53.068Z Eckpunkte GMG: Von harscher Kritik bis Applaus

Ende Februar hat die Regierungskoalition ein Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Die Reaktionen aus der Bau-Branche sind sehr unterschiedlich. Während die einen das geplante Gesetz loben, kritisieren andere das Vorhaben scharf.

Besonders scharf ist die Kritik an der Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie verpflichtet dazu, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Im neuen GMG ist das nicht mehr notwendig: Wer nun in eine neue Heizung investieren muss, kann auch eine Öl- und Gasheizung einbauen. Sie sollen – so sieht es das Eckpunktepapier vor – ab 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe betrieben werden. Die Koalitionäre sprechen von einer „Bio-Treppe“. Sie soll den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. sieht das kritisch: „Hier wird über einen kurzsichtigen Freiheitsbegriff, über ein merkwürdiges Verständnis von Technologieoffenheit etwas verkauft, das sich eigentlich nicht rechtfertigen lässt, nämlich ein Totalangriff auf das Klima“, so Jutta Maria Betz, Vorstand des DEN. Sie erinnert daran, dass der Gebäudesektor seit Jahren seine Einsparziele verfehlt, dass die Wärmeversorgung – so die Uni Köln – rund 15 Prozent der deutschen Emissionen verursacht. Gerade deshalb sei der Handlungsdruck enorm. Wie sollen tragfähige Investitionen ermöglicht und die Resilienz Deutschland gestärkt werden, wenn die Regierung Abhängigkeiten von fossilen Brennträgern bewusst pflegt? Erst 2030 möchten die Koalitionäre nachsteuern – bis dahin würden viele neue klimaschädliche Heizungen Emissionen in die Höhe treiben, Emissionen, die über Jahrtausende in der Atmosphäre verbleiben, so der DEN.

Ende der Unsicherheit

Ganz anders fällt die Reaktion des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) aus. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa geht auf die 65-Prozent-Regel gar nicht ein: „Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine lange Phase der Unsicherheit beendet. Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden. Auf dieser Grundlage kann die notwendige Diskussion endlich sachlich und mit Augenmaß geführt werden.“

Pakleppa weiter: „Entscheidend ist jetzt, zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen zu vermeiden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung. Umso wichtiger ist der angekündigte Ansatz, die europäische Gebäuderichtlinie 1:1 und möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei die vorhandenen Spielräume auszuschöpfen.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie , betont ebenfalls die Wichtigkeit der nun wieder gegebenen Planungssicherheit: „Die Diskussion war politisch wie gesellschaftlich verhakt, und die Koalition hat einen Kompromiss gefunden, damit es endlich weitergehen kann. Das ist gut, und darauf muss man aufbauen, denn es steht weiterhin noch einiges an Arbeit an.“

Wo bleibt das Gebäude?

Denn die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz, so Müller ließen vor allem eines außer Acht: das Gebäude. „Dabei ist bautechnisch gesehen die Verknüpfung von Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsart nicht voneinander zu trennen. Hier lässt die Bundesregierung eine fundamentale Lücke, die geschlossen werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden vor allem die politischen Konfliktpunkte bedient und aufgelöst: 1:1 Umsetzung der EPDB, Gas- und Ölheizungen können länger genutzt und eingebaut werden, die Wärmewende soll einfacher und planbarer werden, das 65-Prozent-Ziel wurde gestrichen und soll durch eine sogenannte grüne Treppe ersetzt werden. So weit, so gut, jetzt muss das Ringen um die inhaltliche Ausgestaltung folgen.

Zum anderen gibt es bereits jetzt positive Signale – darunter vor allem der technologieoffene Gesamtansatz, die Erhöhung der Förderung im Bereich der Wärmewende sowie eine dazugehörige Investitionsumlage. Durch die Biogasquote und die „Bio Treppe“ werden einem übereilten Rückbau von Gasnetzen entgegengewirkt, die lokal noch eine wichtige Rolle spielen können. Insgesamt muss aber die eigentliche Kostenfrage nach wie vor in den Mittelpunkt gerückt werden. Denn nur wenn klimaneutrale Wärmeenergie eine bezahlbare Alternative ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudebereich gelingen.“

Hoffnung auf Steigerung der Sanierungsrate

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR (RTG) konzentriert sich in ihrer Reaktion vor allem auf die Folgen für die eigene Klientel: „Mit dieser Entscheidung gewinnt die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen zusätzlich an Bedeutung“, so Thomas Drinkuth, Leiter der RTG.

Die RTG sieht mehrere Gründe für verstärkte Sanierungen: Die weitere Nutzung von Gas und Öl sowie die Tatsache, dass sich der Anteil von Biogas oder Bioöl nur langsam steigern lasse. Deutschland könne es sich aber nicht leisten, im Klimaschutz im Gebäudesektor nicht voranzukommen. Bei Verfehlung der verbindlichen EU-Klimaziele drohten Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Zudem seien bei einer Fortsetzung des Heizens mit Gas und Öl höhere Kosten zu erwarten: erstens durch den CO2-Preis auf die fossilen Anteile und zweitens durch den höheren Herstellungsaufwand der grünen Bestandteile der Brennstoffe. Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte also den Verbrauch nach Kräften begrenzen. „Gerade bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch empfiehlt es sich, zügig in die Sanierung einzusteigen - egal welchen Energieträger man nutzt“, empfiehlt Drinkuth. Dafür müsse die Bundesregierung nun die Förderkonditionen verbessern. Die geringe Sanierungsrate zeige, dass die bestehende Förderung für viele Haushalte keinen ausreichenden Anreiz setze.

Ein Nahaufnahmebild eines Heizkörperthermostats, das auf einer weißen Wand montiert ist.
Manche befürchten höhere Heizkosten durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe und die Konkurrenz um Biobrennstoffe. (Quelle: Henrik Gerold Vogel / pixelio.de)

Kritisch beurteilt die RTG, dass die neue Grüngasquote zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Industrie und Haushalten um die Brennstoffe führen könne. Drinkuth dazu: „Klimafreundliche Alternativen wie grüner Wasserstoff werden für verschiedene Industrieprozesse, beispielsweise in der Glasherstellung, dringend benötigt. Sie sind aber bisher nur in minimalen Mengen verfügbar und es ist nicht absehbar, wann sich das ändert. Werden diese knappen Energieträger nun verstärkt zum Heizen verwendet, kann das leicht zu einem Verteilungswettbewerb und noch höheren Preisen führen.“

Höhere Kosten durch Konkurrenz um Biobrennstoffe?

Vor möglichen höheren Kosten warnt auch der Bauherren-Schutzbund (BSB) . „Unser Standpunkt ist klar“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des BSB. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Fehlinvestitionen geschützt werden, die langfristig zur Kostenfalle werden. Mit der geplanten „Bio-Treppe“, die zunehmend auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff setzt, drohen aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte. Entscheidend ist deshalb, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die unabhängige Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stärkt. Sie geben Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche, marktneutrale Entscheidungshilfe, um zukunftsfähig zu bauen und modernisieren. Denn die passende Heizungslösung lässt sich nicht pauschal verordnen, sie muss immer zum Gebäude, zur Lage und zur kommunalen Wärmeplanung vor Ort passen. Der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch zu den Folgen der CO₂-Bepreisung und zur kommunalen Wärmeplanung ist der falsche Ansatz, wenn es um eine sichere Entscheidungsfindung geht. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern.“

Doch auch der BSB betont, dass die nun gegebene Planungssicherheit der wichtigste Aspekt ist: „Private Bauherren, die ihr Wohneigentum modernisieren, brauchen schnell Planungssicherheit. Deshalb ist der angestrebte Zeitplan für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1.7.2026 richtig. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die wirtschaftlich tragfähig sind und dem Klimaschutz gerecht werden. Nur so können die Modernisierungsziele im Gebäudebereich erreicht werden.“

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zuletzt editiert am 12. März 2026