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Ab April 2012 gibt es den neuen KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" (Abb.: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar)

Gebäude + Energie 2012-04-13T00:00:00Z Die KfW setzt neue Standards

Ab 01. April 2012 gelten die neuen KfW-Standards "Altersgerechts Haus" und "KfW-Effizienzhaus Denkmal". Damit entstehen neue Förderungen beim barrierefreien Umbauen und energieeffizientem Sanieren in denkmalgeschützten Gebäuden.

Zum 1. April 2012 führte die KfW Bankengruppe im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) finanzierten Förderprogramms Energieeffizient Sanieren den neuen Standard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" ein. Damit werden die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz erleichtert. Das betrifft vor allem die Sanierung der Gebäudehülle (Fassade), die bei Altbauten oft besonders aufwendig gestaltet und daher schwierig zu dämmen ist. Beim neuen Standard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußenhülle abgestellt.

"Um die Energieeinsparpotentiale zu heben, die im deutschen Gebäudebestand liegen, ist es notwendig, den Altbaubestand in seiner gesamten Breite mit der Förderung zu erreichen", sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe. "Denkmale und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz machen bis zu ein Viertel des deutschen Wohnimmobilienbestandes aus - das verdeutlicht, dass es sich hier nicht um ein Nischenthema handelt."

Ab April 2012 gibt es auch den neuen KfW-Standard "Altersgerechtes Haus". Bauherren, die ihr gesamtes Haus oder eine Wohnung vollständig barrierearm umbauen, können ihrer Immobilie in Zukunft dieses Qualitätsmerkmal zuschreiben. Die KfW unterstützt mit Förderkrediten im Programm "Altersgerecht Umbauen" auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen, die den Abbau von Barrieren in der Wohnung und im Umfeld des Hauses zum Ziel haben. Das sind zum Beispiel der Einbau von bodengleichen Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Ebenfalls ab April wird es für Bauherren noch einfacher, eine KfW-Förderung zu bekommen: Durch eine übersichtlichere Darstellung, den Wegfall von bisher verbindlichen Maßnahmenkombinationen und eine Ausweitung der förderfähigen Umbaumaßnahmen, wie z.B. der Anbau von schwellenlos zugänglichen Balkonen.

Ein Übersicht zu Förderdarlehns gibt es unter

www.BauenimBestand24.de

Im aktuellen B+B SPEZIAL Ein- und Zweifamilienhäuser finden Sie einen Bericht zu allen KfW Förderprogramen, die sich mit der energetischen Sanierung und dem Altersgerechten Umbau befasst.

Hier geht es zum B+B SPEZIAL

zuletzt editiert am 09. April 2021
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