Brandriegel Neuzulassung
Seit Januar 2016 waren nur Mineralwolle-Lamellen zugelassen, um bei Bränden außerhalb der Gebäudehülle zu schützen. (Abb.: Knauf)

Außendämmung 2016-07-08T00:00:00Z DIBt lässt alternative Brandriegel zu

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat Steinwolle-Putzträgerbrandriegel mit Wärmeleitstufe 035 für alle Einsatzorte von Brandriegeln in schwerentflammbar ausgeführten Wärmedämm-Verbundsystemen auf EPS-Basis zugelassen.

Bisher durften für die Brandriegel, die nach der Neuordnung seit Januar 2016 zusätzlich zu verbauen sind, nur Mineralwolle-Lamellen mit mindestens 200 Millimetern Höhe verwendet werden. Diese verfügen allerdings in der Regel nur über eine Wärmeleitstufe von 041. Beim Einsatz im Umfeld von gängigen EPS-Fassadendämmstoffen mit Wärmeleitstufe 032 wirken diese Mineralwolle-Lamellen aber als Wärmebrücke und verschlechtern die Dämmleistung der Fassade. Die Neuzulassung der Putzträgerbrandriegel mit Wärmeleitstufe 035, die ab sofort gilt, löst die Problematik.

Zusammen mit dem IWM (Industrieverband Werkmörtel) hat sich Knauf Insulation in den letzten Monaten für eine Nachbesserung der Bauaufsichtlichen Regelungen für schwerentflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) auf EPS-Basis eingesetzt. Seit Januar galt die Regelung, dass zusätzliche Brandriegel im Sockelbereich an der Unterkante des WDVS, auf Höhe der Erdgeschossdecke sowie auf Höhe des dritten Geschosses anzubringen waren. Damit sollten Fassadendämmungen auf EPS-Basis zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen auch bei einem Brandherd außerhalb des Gebäudes geschützt beziehungsweise die Ausbreitung eines so verursachten Fassadenbrandes eingedämmt werden. Zugelassen wurden für diese Brandriegel-Einsatzorte jedoch ausschließlich Mineralwolle-Lamellen, die nur eine Wärmeleitstufe von 041 erreichen – mit Nachteilen für die Effizienz der Fassadendämmung.

Die aktuelle Nachbesserung in Form der Neuzulassung der Putzträgerbrandriegel mit WLS 035 behebt diese Problematik. Sie sind ebenso wie die Mineralwolle-Lamelle in Brandschutzklasse A1 eingruppiert und gewährleisten bei fachgerechter Verarbeitung eine nahezu durchgehende effiziente Wärmeleitfähigkeit der Fassade. Mängel wie Abzeichnungen an der Fassade, die durch den Wärmebrückeneffekt der Mineralwolle-Lamelle entstehen, werden so vermieden. Weil die Putzträgerbrandriegel nun für alle Brandriegel-Einsatzorte zugelassen sind, kann durchgängig das gleiche Material verwendet werden. Auf Baustellen müssen nicht mehr unterschiedliche Brandriegel-Varianten vorrätig sein.

zuletzt editiert am 09. April 2021