Cover UBA Schimmelleitfaden - Beitrag
Der neue „Schimmelleitfaden“ des Umweltbundesamts ist erscheinen. (Abb.: UBA)

Schimmelpilze 2018-01-15T00:00:00Z Der neue Schimmelleitfaden ist da!

Es ist so weit: Das Umweltbundesamt (UBA) hat den neuen "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ veröffentlicht. Er ersetzt die vorherigen Fassungen und kann auf der Internetseite des UBA heruntergeladen werden.

Die auch als „UBA-Schimmelleitfaden“ bekannte Richtlinie beschreibt, wie Schimmelpilze in Gebäuden beprobt, bewertet und saniert werden sollten. Gegenüber den Fassungen von 2002 und 2005, die mit der Neufassung Ihre Gültigkeit verlieren, betrachtet der neue Leitfaden Schimmelpilze und mikrobiellen befall nicht mehr getrennt, sondern führ den Begriff „Schimmel“ als Überbegriff für eine Besiedlung von Bauteilen mit verschiedenen Mikroorganismen  ein. Dabei haben die Verfasser eine Besiedlung gegen eine Kontamination abgegrenzt. Kontamination bezeichnet eine lediglich oberflächliche Verunreinigung mit Schimmelbestandteilen.

Eine weitere Änderungen gegenüber den Vorgänger-Leitfäden ist, das erstmals Nutzungsklassen für Räume eingeführt wurden, anhand derer Sachverständige und Sanierer entscheiden können, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels infrage kommen. Schimmel in regelmäßig genutzten Räumen darf zum Beispiel nach dem neuen Leidfaden nicht mit Bioziden behandelt werden.

Desinfektion hat einen neuen Namen

In der Gelbdruckphase des neuen Leitfadens wurde unter anderem die für Kritiker „vereinfachte“ Benennung von mikrobiellem Befall als „Schimmel“ diskutiert. Andere kritisierten, dass der Begriff „Desinfektion“, den es in den vorherigen Versionen gegeben hatte, ersatzlos gestrichen wurde. Weil die zur Beseitigung von Schimmel eingesetzten Biozide insbesondere bei gesundheitlich geschwächten Personen belastend sind, bezeichnet der Leitfaden diese nun als „Biozidbehandlung“, die nur noch in ganz wenigen Fällen empfohlen wird – nämlich nur dann, wenn ein Kontakt mit den Nutzern weitestgehend ausgeschlossen ist.

Den neuen „Schimmelleitfaden“ stellt das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung. Interessierte können ihn dort auch in gedruckter Form bestellen.

Wird der neue Schimmelleitfaden die Schimmelsanierung verändern?

Was müssen Sachverständige und Sanierer beachten, nachdem der neue Leitfaden erschienen ist? Gibt es schon erste Erfahrungen von solchen, die bereits nach den Vorgaben des Leitfades arbeiten und wie praktikabel ist seine Anwendung? Diesen Fragen widmet sich Stefan Betz auf der 8. Berliner Schimmelpilzkonferenz. Die Veranstaltung informiert außerdem ausführlich zur Beprobung, Bewertung, Vorbeugung und Sanierung von Schimmelschäden in Gebäuden.

zuletzt editiert am 09. April 2021