Energieeffizienz-Expertenliste
In der Energieeffizienz-Expertenliste finden private und öffentliche Bauherren Experten für die Planung energieeffizienter Gebäude. (Abb.: Dena)

Gebäude + Energie 2015-11-23T00:00:00Z Dena startet Expertenliste für Nichtwohngebäude

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes steht ab sofort auch Experten offen, die Nichtwohngebäude oder deren Energetische Sanierung planen. Dazu hat die Dena eine neue Kategorie eingerichtet.

Über die neue Liste unter www.energie-effizienz-experten.de können Unternehmen und Kommunen künftig Experten für energiesparendes Bauen und Sanieren von Büros, Fabriken, Schulen oder Hotels finden.

Seit dem 1. Juli 2015 fördert die KfW die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie (KfW-Programme 276, 277, 278). Außerdem sind die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude wie Schulen oder Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2015 um eine Neubauförderung erweitert (KfW-Programme 217 – 220). In diesem Zusammenhang wurde die Energieeffizienz-Expertenliste um die neue Kategorie Nichtwohngebäude ergänzt.

Experten für Wohngebäude müssen Zusatzqualifikationen nachweisen

Analog zum KfW-Programm Wohngebäude müssen die künftigen Nichtwohngebäude-Experten eine Grund- und eine Zusatzqualifikation vorweisen. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach Paragraf 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Die Zusatzqualifikation weisen die Experten über Weiterbildungen oder eine Referenz nach. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 150 Unterrichtseinheiten. Sie unterteilt sich in Basisthemen energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie ein Zusatzmodul „Planung und Umsetzung Nichtwohngebäude“.

Experten, die bereits in den Kategorien „Wohngebäude (KfW)“ und/oder „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ eingetragen sind, müssen lediglich noch Weiterbildungen im Umfang von 50 Unterrichtseinheiten nachweisen. Für sie fallen bei einer zusätzlichen Listung als Experte für Nichtwohngebäude auch keine weiteren Gebühren an.

Die genauen Anforderungen für die Listung als Experte für Nichtwohngebäude sind im aktuellen Regelheft beschrieben.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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