Um die Brandausweitung bei einer Fassademit einem WDVS auf Basis von expandiertem Polystyrol (EPS) nicht nur bei Raumbränden, sondern auch bei einem Brand vor der Fassade sicher einzudämmen, wurden neue Brandschutzmaßnahmen für diese Systeme entwickelt. Diese Schutzmaßnahmen sind seit 1. Januar 2016 durch Änderungs- und Ergänzungsbescheide in alle relevanten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eingeflossen und bei Bauausführungen zu berücksichtigen.
In Deutschland sind die brandschutztechnischen Anforderungen an Außenwandbekleidungen in den Landesbauordnungen und ergänzenden Verordnungen geregelt. Abhängig von der Gebäudeklasse ergeben sich unterschiedliche Anforderungsniveaus. Darüber hinaus können sich zusätzliche Forderungen aus objektspezifischen Brandschutzkonzepten, privatrechtlichen Forderungen und Verträgen, Ausschreibungen sowie besonderen Gebäudesituationen ergeben. Diese Anforderungen gelten allgemein und sind unabhängig von der vorgesehenen Art der Fassadenbekleidung. Um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern, werden dessen Außenwände sowohl im Neubau als auch in der Sanierung gerne mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) versehen. Hierfür steht eine Vielfalt unterschiedlicher Systemlösungen zur Verfügung. Die Bandbreite der angebotenen Systeme ermöglicht die individuelle Anpassung an das Objekt, an die Anforderungen des Baurechts sowie an die Präferenzen und Gestaltungswünsche des Auftraggebers. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem durch die eingesetzten Dämmstoffe, die wiederum die brandschutztechnischen Eigenschaften eines WDVS maßgeblich beeinflussen. WDVS werden daher im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Gesamtsystem umfangreichen Tests unterzogen. Dazu zählen Brandprüfungen, auf deren Grundlage Baustoffklassen und systemtypische Brandschutzmaßnahmen festgelegt werden. Beispiele möglicher Einstufungen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Im Zuge der Planung ist somit zu prüfen, welche WDVS-Eigenschaften baurechtlich und privatrechtlich, zum Beispiel durch die Ausschreibung, für ein Objekt gefordert werden. WDVS mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol (EPS) sind bei Beachtung der zulassungsgemäßen Brandschutzmaßnahmen als schwerentflammbar eingestuft. Angesichts der sich seinerzeit abzeichnenden Entwicklung hin zu größeren Dämmstoffdicken hat der Fachverband WDVS vor zehn Jahren im Zuge eines umfangreichen Projekts Lösungen entwickelt, mit denen die Brandweiterleitung an der Fassade im Falle eines Raumbrandes begrenzt wird. Dies kann durch den Einbau eines Sturzschutzes über allen Gebäudeöffnungen oder durch umlaufende Brandriegel in mindestens jedem zweiten Geschoss geschehen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen konnte im Zuge von Realbrandversuchen an bestehenden, ungenutzten Gebäuden nachgewiesen werden. Die Situation eines Raumbrandes wurde aufgrund der Häufigkeit und Brandlast damals gemeinsam mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr als das relevante Szenario betrachtet.
Brandschutz gegen Brandeinwirkung von außen verbessert
Nach mehreren Brandereignissen im Zusammenhang mit WDVS hat die Bauministerkonferenz 2012 eine von Herstellern unabhängige Expertengruppe beauftragt, den Brandschutz von WDVS kritisch zu prüfen. Nach Auswertung der von den Feuerwehren gesammelten Informationen über Brandereignisse stellte die Bauministerkonferenz fest, dass fachgerecht nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Bei der Analyse der Fälle wurde jedoch auch deutlich, dass die Häufigkeit einer Brandentstehung unmittelbar vor der Fassade in den letzten Jahren zugenommen hat. Als typische Brandlasten gelten dabei Abfallsammelbehälter, Anbauten aus brennbaren Baustoffen, zum Beispiel Carports und Einhausungen von Sammelbehältern, sowie abgestellte Fahrzeuge. Dieses Szenario „Sockelbrand“ wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Auftrag der Bauministerkonferenz unabhängig untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Brandschutzmaßnahmen, die bisher nur über Öffnungen angebracht wurden, besonders wirksam sind, wenn sie auch über den Brandstellen am Sockel angebracht werden. Bei den nachfolgenden Versuchen wurden solche Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert und erfolgreich getestet, mit denen WDVS mit EPS-Dämmstoffen gegen dieses Brandrisiko besser geschützt werden können. Die Schutzmaßnahmen sind seit 1. Januar 2016 durch Änderungs- und Ergänzungsbescheide in alle relevanten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eingeflossen und somit bei Bauausführungen zu berücksichtigen. Unterschieden werden Fassaden nun nach Bereichen, auf die nur Raumbrände (oberhalb des dritten Geschosses) und solche, auf die auch Brände vor der Fassade einwirken können (die unteren drei Geschosse). In der Schutzzone Raumbrand gelten weiterhin die bekannten, alternativ anzuwendenden konstruktiven Brandschutzmaßnahmen Sturzschutz über jeder Öffnung oder horizontal umlaufender Brandriegel in jedem zweiten Geschoss.

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Autoren: Ralf Pasker und Werner Mai
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 02-2016