Die Deutsche Bauchemie hat die 2012 erstmals erschienene Informationsschrift zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht. Die 32-seitige Broschüre enthält konkrete Empfehlungen für die Anwendung der geänderten Verordnung.
Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2013 wurden im Amtsblatt der EU eine Berichtigung zur BauPVO, drei delegierte Verordnungen sowie eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, und die BauPVO dadurch in Teilen geändert und präzisiert.
Die 2. Ausgabe der Informationsschrift gibt einen Überblick über die aktuellen Inhalte der BauPVO und erläutert die Neuerungen und Änderungen, die sich aus den erlassenen Rechtsakten ergeben. Anhand von Musterbeispielen werden insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sowie der Erstellung einer Leistungserklärung (LE) entsprechend des geänderten Anhangs III der BauPVO aufgezeigt.
Im Ausblick gehen die Autoren unter anderem auch auf mögliche künftige Anpassungen der BauPVO in 2017/2018 ein – mit weiteren Konsequenzen für die Hersteller. Diskutiert wird in diesem Kapitel auch eine zu erwartende Konkretisierung der Grundanforderung an Bauwerke Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Die Deutsche Bauchemie wird sich dafür einsetzen, dass die Umweltauswirkungen von Bauprodukten im Sinne einer festgestellten Leistung mittels Umweltproduktdeklarationen (EPDs) kommuniziert werden und sich EPDs nach EN 15804 als das Mittel der Wahl bei der Bewertung beziehungsweise Gebäudezertifizierung etablieren.
In der Bewertung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Oktober 2014 gefällten Grundsatzurteils zum Bauproduktenrecht rechnen die Autoren mit Auswirkungen auf die deutschen bauordnungsrechtlichen Vorschriften: „Mittel- bis langfristig werden nationale Restregelungen für Produkte, die einer harmonisierten Produktnorm unterliegen, keinen Bestand haben. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, in welcher Form, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen die Anpassungen der deutschen Rechtsvorschriften vorgenommen werden.“
Interessenten finden die neue Infoschrift in deutscher Sprache auf der Website der Deutschen Bauchemie . Eine englische Version wird in Kürze auch zur Vergügung gestellt.
