Das Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V. (ifz Rosenheim) hat eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht: Die ifz info TU-07/2 „Barrierefreie Türen für den Wohnbereich“ zeigt, welche baurechtlichen und normativen Anforderungen gelten und gemäß dem Stand der Technik umgesetzt werden können – insbesondere zur Frage der zulässigen „Schwellenhöhe“ und deren Umsetzung. Das gilt auch bei Modernisierungsmaßnahmen.
Wer nachhaltig und zukunftsorientiert planen und bauen will, kommt an der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden nicht vorbei. Türen nehmen dabei eine zentrale Stellung ein, ermöglichen sie doch den Zugang zu Gebäuden, Wohnungen und Räumen. Bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheit wird bereits dieser Zugang zur unüberwindbaren Barriere. Deshalb fordert die aktuelle Musterbauordnung (MBO) auch, dass „in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen […]“ und verweist für Details auf die Normreihe DIN 18040.
Die ifz info TU-07/2 beschreibt die aktuellen normativen und gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit (BauPVO, MBO, EN 17210, DIN 18040 u.a.), so werden beispielsweise die Anforderungen an die Leichtgängigkeit, Bedienbarkeit und Sicherheit von Türen sowie an die Ausführung von Türschwellen erläutert. Darüber hinaus gibt die Broschüre konkrete Tipps zur Planung, Ausschreibung und Ausführung barrierefreier Türen für Neubau und Sanierung. Sie bietet damit Herstellern, Planern und Verbrauchern Unterstützung bei der Planung und Ausschreibung sowie der Auswahl geeigneter Produkte.
Ausnahmeregelungen bei Schwellen
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der konstruktiven Ausbildung der Türschwelle und auf der Argumentation bezüglich der normativ möglichen Ausnahme-Regelung für Neubau und die Altbausanierung. Wichtig ist eine sachliche Begründung für die Kompromissfindung zwischen der Barrierefreiheit und wichtigen technischen Anforderungen, beispielsweise eine hohe Schlagregendichtigkeit oder ein guter Schallschutz. Wenn in der Gebäudesanierung doch Schwellen notwendig sind, sollte auf eine gute Überrollbarkeit geachtet werden. Hinweise dazu finden sich in der ift-Richtlinie BA-01/1 „Ermittlung und Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen“ .
Eine tabellarische Übersicht der Änderungen zwischen der „alten“ und der neuen DIN 18040 beziehungsweise der EN 17210 in der neuen Broschüre erleichtert die Aktualisierung bereits bestehender Informationen und die Anpassung von Konstruktionen. ifz-Mitglieder können die ifz info TU-07/2 für eine sachliche, firmenneutrale und kompetente Information von Endverbrauchern, Planern und Handel nutzen und auf der firmeneigenen Website veröffentlichen. Das ifz Rosenheim ist eng verknüpft mit dem Institut für Fenstertechnik, dem ift Rosenheim . Weitere Informationen und Download der ifz info TU-07/2 >>>
