Muster CE-Zeichen EN 16034
So sieht der obere Teil des CE-Zeichens für „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ im Muster aus, darunter werden Leistungsmerkmale aufgeführt. (Abb.: ift Rosenheim)

Brandschutz 2015-08-04T00:00:00Z "Brandschutznorm" EN 16034 verabschiedet

Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie tritt ab 1. Dezember 2015 in Kraft. Ab dann können Hersteller diese Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer-/Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln.

Während der dreijährigen Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Nach dem 1. Dezember 2018 ist nur noch das CE-Zeichen zulässig. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun in Ausschreibungen die europäischen Klassen und die Nachweise nach der neuen europäischen Produktnorm gefordert werden können. Die Grundlage für das Erstellen von Leistungserklärung und CE-Zeichen sind die Klassifizierungsberichte unter Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ).

Die Produktzertifizierungsstelle muss daher über umfangreiche Kompetenzen und Erfahrung verfügen. Denn die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) agiert als fachliche „Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen und muss für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein. Bereits bei der Probekörperplanung und der Zusammenstellung aller Nachweise für den EXAP- und Klassifizierungsbericht werden der Anwendungsbereich der Produkte und die Verwertbarkeit der Nachweise festgelegt.

Die CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen“ (ABZ) für Feuerschutzabschlüsse und das „Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (ABP) für Rauchschutzabschlüsse. Im Klassifizierungsbericht werden die Kenngrößen des Produkts und der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs im sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden die Verwendung weiterer Prüfberichte, die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben im CE-Zeichen nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn das Produkt als Außentür (EN 14351-1), Innentür (prEN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13241-1) eingesetzt wird.

Weitere Informationen unter www.ift-rosenheim.de .

Jürgen Benitz-Wildenburg, ift Rosenheim

zuletzt editiert am 09. April 2021
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