Brandabschottung Doyma
Um die Feuerwiderstandsfähigkeit trotz Leitungsdurchführungen gewährleisten zu können, müssen entsprechende Brandabschottungen, Lüftungsklappen und Feuerschutzabschlüssen installiert werden. (Abb.: Doyma)

Brandschutz 17. January 2019 Brandabschottung – was ist das?

Gemäß des sogenannten „Abschottungsprinzips“ ist die Brandabschottung eine wichtige Maßnahme im baulichen Brandschutz, um den durch Feuer möglichen Schaden an Menschen, Tieren und Sachwerten gering zu halten. Ziel ist es, einen Brand auf eine möglichst kleine Fläche zu begrenzen und dessen Ausbreitung so lange zu verhindern, bis die Feuerwehr das Gebäude evakuieren und wirksame Löscharbeiten durchführen kann.

Zwei Varianten des Abschottungsprinzips

Für die Umsetzung des Abschottungsprinzips gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Zum einen kann eine Abschottung durch die Schaffung von ausreichend großen Abständen zwischen den Einheiten realisiert werden. Diese wird in Paragraf 6 der MBO beschrieben. Hierbei spricht man von einer makroskopischen Abschottung. Zum anderen kann die Trennung von Einheiten auch durch bauliche Maßnahmen, durch eine mikroskopische Abschottung entstehen.

Doch die Realisierung des Abschottungsprinzips über Abstände zwischen den Gebäuden ist heute oftmals schwer umzusetzen, da in vielen Bebauungssituationen der Platz fehlt. Zudem bestehen Gebäude, aufgrund ihrer Größe und der zunehmenden Ausdifferenzierung der Nutzung, heute häufig aus mehreren Einheiten, die gegeneinander abzuschotten sind. In vielen Fällen wird daher eine gebäudeinterne, das heißt eine mikroskopische Abschottung bevorzugt.

Bauliche Abschottungsmaßnahmen

Zur wirksamen Abschottung verschiedener Bereiche innerhalb eines Gebäudes finden sich in den Landesbauordnungen, ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen und VdS-Regelwerken verschiedene Ansätze.

  • Raumbildende Bauteile mit Anforderung an den Feuerwiderstand (Decken, Wände)
  • Tragende Bauteile (Decken, Wände, Stützen, Träger etc.)
  • Brandwände / Wände in der Bauart von Brandwänden
  • Komplextrennwände (Sonderform der Brandwand gemäß VdS 2234)
  • Gebäudeabschlusswände

 

Wichtig ist, dass diese Bauteile gemäß der Vorgaben aus dem Regelwerk oder dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt werden. Nur so ist die Wirksamkeit sicher gestellt.

Eine Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die in modernen Gebäuden allgegenwärtigen Durchdringungen von abschnittsbildenden Bauteilen durch zum Beispiel Leitungen der Haustechnik, Verbindungstüren und Anlagenkomponenten dar. An diesem Stellen ist es, mit wenigen bauordnungsrechtlich geregelten Ausnahmen (siehe zum Beispiel MLAR) notwendig, die Durchdringungen mit einem ausreichenden Feuerwiderstand und funktionssicher auszuführen. Zur Abschottung dieser Durchdringungen werden Bauarten verwand, die in Form geregelter Ausführungen oder zugelassener Systeme existieren.

Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken

Ver- und Entsorgungsleitungen, die Wände und Decken durchdringen und Nutzungseinheiten miteinander verbinden, sind die Lebensadern unserer technischen Welt. Unter Brandschutz-Gesichtspunkten stellen sie jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Gefahrenpotenzial dar. Der planende Architekt, der Bausachverständige, der Gesetzgeber, wissen, welches Gefahrenpotential in solchen Installationsnetzen hinsichtlich der Ausbreitung von Feuer und Rauch steckt. Sicherheit vor der Brandweiterleitung bietet die Abschottung aller Ver- und Entsorgungsleitungen, die Wände durchdringen.

Aufgabe des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist es, Abschottungssysteme zur Verfügung zu stellen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Decken- und Wände geführte Leitungsanlagen verhindern. Dies kann zum Beispiel durch Brandschutzmanschetten sichergestellt werden.

Für Leitungsdurchführungen in Verbindung mit Abschottungen gelten eine Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften, die in der Summe zu dem hohen Sicherheitsniveau im Bereich des Brandschutzes in Deutschland geführt haben. Dass dieser kein Selbstzweck ist, beweisen auch die Großbrände, die leider unvermeidbar sind aber in ihren Auswirkungen bei korrekter Ausführung des baulichen Brandschutzes begrenzt bleiben. Zur sicheren und regelkonformen Abschottungen von Leitungen aller Art, können unter anderem Brandschutzmanschetten zum Einsatz kommen.

Limitierte Wirkungsdauer

Im Gegensatz zu einer Realisierung von genügend Abständen zwischen den Gebäuden, ist die Wirkung dieser baulichen Abschottungen hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer limitiert. Mit einer zunehmenden Dauer des Feuerwiderstandes steigen der bauliche Aufwand und damit die Kosten erheblich.

Die notwendigen Feuerwiderstandsdauern: feuerhemmend (30 Min.), hoch feuerhemmend (60 Min.) und feuerbeständig (90 Min.) sind, abhängig von dem typisierten Risiko der Gebäudeklasse gesetzlich festgelegt. Von diesen Vorgaben kann unter Umständen abgewichen werden, wenn zum Beispiel mittels Ingenieurmethoden nachgewiesen wird, dass nur eine kürzere Wiederstandsdauer benötigt wird. Es ist auch eine Erhöhung der Dauer denkbar, wenn beispielsweise der Feuerversicherer dies fordert, da ansonsten das zu versichernde Risiko zu hoch wäre.

Wie zuvor dargestellt, führen Durchdringungen insbesondere raumbildender Bauteile, die eine Abschottung darstellen, zu einer Schwächung der Abschottungswirkung. Wird eine solche Durchdringung abgeschottet, so ist zu beachten, dass das gesamte System nur den Feuerwiderstand des schwächsten Bauteils hat. Das schwächste Glied bestimmt somit in der Regel den Feuerwiderstand des Gesamtsystems. Daher ist es notwendig, solche Durchdringungen frühzeitig zu planen und auch während der gesamten Nutzungsdauer instand zu halten.

Wirkungsweise und Schutzziel

Mittels beider oben genannter Ansätze kann sichergestellt werden, dass ein Brand zumindest für eine definierte Zeitdauer auf den Bereich beschränkt wird, in dem er ausbrach. Mit Mitteln des baulichen Brandschutzes kann, anders als es mit dem anlagentechnischen Brandschutz möglich ist, dieser Bereich des Brandausbruchs praktisch nicht gerettet werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bezüglich dieses Bereichs möglicherweise ein Totalverlust eintritt.

Die Abschottung des Brandbereichs soll die Brandausbreitung verhindern, das heißt gemäß der Legaldefinition des Paragrafen 14 MBO, die Ausbreitung von Feuer und Rauch unterbinden. Hierdurch werden die weiteren Schutzziele, also die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten ermöglich. Das Abschottungsprinzip realisiert daher drei der vier Schutzziele des Paragrafen 14 MBO. Hierzu ist allerdings eine wirksame Abschottung auch gegen sogenannten Kaltrauch notwendig, was in Planung, Ausführung und Instandhaltung zu berücksichtigen ist.

Neben diesen bauordnungsrechtlichen Schutzzielen hat das Abschottungsprinzip auch erheblichen Einfluss auf den Sachwertschutz. Dieses Schutzziel ist insbesondere für die Gebäudenutzer und Versicherer von großem Interesse. Hierbei geht es nicht nur darum, sicher zu stellen, dass die Fertigungsanlagen im benachbarten Abschnitt nicht zu Schaden kommen, sondern auch um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, möglichst ohne relevante Unterbrechung.

Durch eine durchdachte Festlegung der gegeneinander abzuschottenden Bereiche ist es zum Beispiel möglich, Ausfälle ganz zu verhindern oder zumindest zeitlich und bezüglich des Umfanges sehr stark zu beschränken. Ein möglicher Ansatz ist hierbei zum Beispiel die Trennung gleicher Systeme, um ein gewisses Maß an Redundanz zu schaffen. Dies zu erreichen setzt allerdings voraus, dass neben den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen auch die betrieblichen Schutzziele bereits bei der brandschutztechnischen Konzeption ausreichend berücksichtigt werden.

Abzuschottende Bereiche und Abschottungsebenen

Wie dargestellt, ist im Sinne eines ganzheitlichen Brandschutzes nicht allein auf die bauordnungsrechtlich geforderten Abschottungen und damit auch die entsprechende Einteilung der entsprechenden Abschnitte abzustellen.

Die jeweils abzutrennenden Bereiche werden teilweise sehr unterschiedlich bezeichnet:

  • Brandabschnitte
  • Brandbekämpfungsabschnitte (IndBauRL)
  • Nutzungseinheiten
  • Komplex (versicherungsrechtlicher Begriff)
  • Fluchtwege

Im Grundsatz geht es, egal welche Bezeichnung im konkreten Kontext verwendet wird, darum, dass Bereiche getrennt werden. Die Festlegung, welche Bereiche zu trennen sind, erfolgt typischerweise gemäß einer Risiko-Schutzzielbetrachtung. Herangezogen werden können beispielsweise die folgenden Kriterien:

  • Wichtigkeit eines Bereichs im Brandfalle (zum Beispiel notwendige Flure und Treppen)
  • Nachbarschutz, Trennungen zwischen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Büros etc.)
  • Menge der enthaltenen Brandlasten
  • Maximale Flächen für eine effektive Brandbekämpfung
  • Maximale Fluchtweglängen
  • Redundanz „gleichwertiger“ Anlagen etc.

Die Bereiche müssen, um im Brandfalle wirksam zu sein, mit Bedacht gewählt werden.

Weiterhin sind sie so festzulegen, dass sich eine geschlossene Abschottungsebene (horizontal und vertikal) ergibt, die den entsprechenden Abschnitt vollständig und ohne Unterbrechung umhüllt. Gerade Bereiche, in denen die Abschottungsebene verspringt, müssen genauestens geplant werden.

Jede Durchdringung muss, mit Ausnahme der geregelten Erleichterungen (MLAR) abgeschottet werden. Da die Anforderungen hinsichtlich der Vielzahl unterschiedlicher Durchdringungen und des häufig sehr geringen zur Verfügung stehenden Raumes hoch sind, ist eine frühzeitige und vor allem gewerkeübergreifende Planung unabdingbar.

Mehr Informationen und verschiedene Systeme zur regelkonformen Abschottungen von Leitungen aller Art bietet zum Beispiel der Hersteller Doyma .

zuletzt editiert am 09.04.2021