Beton-Insta 2015 Budau
Dr.-Ing. Paul Uwe Budau thematisierte in seiner Begrüßungsansprache auf der Beton-Insta 2015 die Nachwuchssorgen der Betoninstandsetzer. (Abb.: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken (ib))

Betoninstandsetzung 2015-11-16T00:00:00Z Beton-Insta 2015: Denkmalpflege stand im Mittelpunkt

Bei der Beton-Insta 2015 in Kiel spannten die Veranstalter einen Bogen vom Hochleistungsbaustoff Textilbeton über die technischen Regelwerke bis hin zur Betoninstandsetzung im Denkmalschutz. Der in zweijährigem Turnus stattfindende Expertentreff wurde von der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken (ib) in Zusammenarbeit mit der Landesgütegemeinschaft Bauwerkserhaltung und Betoninstandsetzung Schleswig-Holstein sowie von der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) organisiert.

In seiner Begrüßungsansprache ging Dr.-Ing. Paul Uwe Budau, stellvertretender Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V., zunächst auf aktuelle Probleme ein: „Auch wenn dank relativ guten Haushaltslage Investitionspakete geschnürt werden, um mittelfristig dem fortschreitenden Substanzverzehr der Infrastruktur entgegenzuwirken, ist dies nach wie vor zu wenig.“ Umso mehr würden sowohl die Branche als auch die öffentlichen Auftraggeber die Verantwortung dafür tragen, dass das Geld, das für die Instandsetzung der Infrastruktur zur Verfügung stehe, klug und nachhaltig investiert werde. „Nur durch eine umfassende Planung der Maßnahmen, durch die Beauftragung eines qualifizierten Unternehmens und durch eine begleitende Fremdüberwachung kann garantiert werden, dass langfristig die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit sichergestellt werden und damit der größtmögliche volkswirtschaftliche Nutzen erzielt werden kann,“ betonte Dr. Budau.

Außerdem sprach er ein Problem an, das der Branche „unter den Nägeln brennt“: der fehlende Nachwuchs. Budau verwies darauf, dass die Branche eine Jobgarantie für die nächsten Jahrzehnte biete. Durch die Arbeit mit neuen Technologien und bauchemischen Produkten unterscheide sich eine Tätigkeit in der Betoninstandsetzung vom alltäglichen Baugeschäft, sei vielfältig, überaus verantwortungsvoll und erfordere laufende Schulungen und Weiterbildungen. Als langfristiges Ziel werde angestrebt, den Ausbildungsberuf „Betoninstandsetzer“ zu etablieren.

Wie geht Betoninstandsetzung unter Denkmalschutz-Auflagen?

Die Referenten, M.A.M.Sc. Corinna Tell von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Neukölln in Berlin, Dipl.-Ing. Hartmut Heintz von Heintz & Partner Sachverständige Bauingenieure aus Berlin sowie Dipl.-Ing. Dirk Dalichow, Geschäftsführer der BARG Betontechnik und -instandsetzungs GmbH in Berlin, stellten das Thema „Betoninstandsetzung unter den Vorgaben des Denkmalschutzes“ aus der Sicht einer Denkmalbehörde, aus der Sicht eines Planungsbüros sowie aus der Sicht eines ausführenden Unternehmens dar.

„Anfangs“, erklärte Corinna Tell, „wurde Beton von den Architekten als altersfreies Material angesehen. Die Entwürfe waren nicht darauf angelegt, Patina anzusetzen.“ Entsprechend steht bei der Instandsetzung im Vordergrund, die Integrität der Betonstruktur wieder herzustellen. Dies ist oft mit massiven Eingriffen in die Bausubstanz verbunden. Sowohl bei der Auswahl der Reparaturmaterialien als auch bei den -techniken spielt der Erhalt der Oberflächenstruktur eines denkmalgeschützten Betonbauwerks zunächst nur eine untergeordnete Rolle. In der Regel werden Alterungsspuren beseitigt und entsprechend den Richtlinien des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) großflächige, meist irreversible Beschichtungen aufgetragen. Das Ergebnis wird den Denkmälern nicht immer gerecht.

Vor diesem Hintergrund wird aus dem Kreis der Denkmalpflege der Ruf nach einem sensibleren Umgang mit denkmalgeschützten Betonbauten laut. Durch eine partielle Instandsetzung soll so wenig wie möglich in die Substanz eingegriffen und vorhandene Oberflächen sollen so weit wie möglich erhalten werden.

Für denkmalgerechte Betoninstandsetzung gelten dieselben Regelwerke

„Grundsätzlich unterscheidet sich eine denkmalgerechte Instandsetzung nicht von einer normalen Betoninstandsetzung“, entgegnete Dipl.-Ing. Dirk Dalichow, der den Forderungen der Denkmalpflege differenziert gegenübersteht. „Entsprechend gelten hier wie dort die gleichen Regelwerke (DAfStb Richtlinie und DIN EN 1504)“, betonte er. „Sie sind das, woran wir uns grundsätzlich halten müssen, um ein mangelfreies Werk abzuliefern.“

Die Vielzahl der Beteiligten mit jeweils unterschiedlichen, teilweise auch entgegengesetzten Interessen sei bei Instandsetzungen von denkmalgeschützten Betonbauwerken problematisch. „Den Bauherren, die eine dauerhafte Instandsetzung erwarten und unserer Verpflichtung, ein mangelfreies Werk abzuliefern, steht der Denkmalschutz mit seinem Interesse gegenüber, den alten Zustand möglichst unverändert wieder herzustellen.“ Nicht immer sei es daher möglich, eine denkmalgerechte Instandsetzung nach den Regeln der Technik durchzuführen.

Beton-Insta 2015 RIAS Gebäude
Das RIAS-Gebäude in Berlin wurde als Beispiel einer rundherum erfolgreichen Instandsetzung vorgestellt. (Abb.: Dipl.-Ing. Hartmut Heintz)

Auch Dipl.-Ing. Hartmut Heintz unterstützte die These, dass sich eine denkmalgerechte Instandsetzung grundsätzlich nicht von einer normalen Betoninstandsetzung unterscheide. „Auch im Denkmalschutz ermitteln wir zunächst den Ist-Zustand und legen den Soll-Zustand fest“, beschreibt er die übliche Vorgehensweise. „Anhand des Soll-Ist-Vergleichs erstellen wir schließlich ein Instandsetzungskonzept mit anschließender Instandsetzungsplanung.“ Dabei sei jedes Objekt gesondert zu betrachten. „Wie etwas instand gesetzt wird, ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Es gibt kein Patentrezept.“ So müsse etwa entschieden werden, ob Instandsetzungen mit Original-Baustoffen ausgeführt werden sollen oder ob es nicht besser sei, mit speziell auf das Bauwerk abgestimmten modernen Instandsetzungsmörteln oder Betonen zu arbeiten.

„Die Betonsanierung in der Denkmalpflege ist eine Einzelfallentscheidung“, bestätigte Corinna Tell. Ein wichtiges Kriterium sei die größtmögliche Reversibilität der Maßnahmen, da jährlich neue Baustoffe entwickelt würden und es gegebenenfalls in Zukunft besser geeignete Baustoffe gebe.

Über Instandsetzung der RIAS-Fassade berichtet

Beton Insta 2015 Fenster RIAS Gebäude
Im Rahmen der Instandsetzung wurden die Aufsichtsflächen der Fenster-Sohlbänke und Gesimse zusätzlich mit einer rissüberbrückenden Beschichtung ausgestattet. (Abb.: Dipl.-Ing. Hartmut Heintz)

Als besonders gelungenes Beispiel für eine denkmalgerechte Maßnahme wurde die Instandsetzung der Fassade des RIAS-Gebäudes in Berlin vorgestellt, die vom Sachverständigenbüro Heintz & Partner geplant und auch überwacht wurde, während die BARG Betontechnik und -instandsetzungs GmbH für die regelkonforme Durchführung der Maßnahme verantwortlich war.

Dass aber auch im Denkmalschutz ein Abriss nicht ausgeschlossen werden kann, zeigte der Vortrag von Dipl.-Ing. Katrin Hupfer, Hupfer Bauingenieure, Hamburg. Sie erläuterte die Hintergründe zum Abriss einer Hamburger Stahlbeton-Ikone, der sogenannten Esso-Häuser.

Dr.-Ing. Frank Schladitz, Tudalit e.V., Dresden stellte vor, welche neuen Ansätze sich für die Betoninstandsetzung durch den Baustoff Textilbeton ergeben. Sowohl beim Bauen im Bestand als auch im Neubau eröffnen sich dem Betonbau damit völlig neue Möglichkeiten. (vergleiche hierzu auch den Artikel „Beton wird filigran und leichter“, in B+B BAUEN IM BESTAND 6/2014, S. 39 ff.

www.betonerhaltung.com

zuletzt editiert am 09. April 2021
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