Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Ausschusses für Gefahrstoffe fand in Berlin die Festveranstaltung „50 Jahre AGS - die Arbeit des AGS im europäischen Kontext“ statt.
Am 18. Januar 1972 konstituierte sich der Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe als Vorläufer des jetzigen Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Seit dieser Zeit berät der AGS das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Und dies, wie Lilian Tschan, Staatssekretärin im BMAS, in ihrem Grußwort betonte, äußerst erfolgreich. Sie dankte den Mitgliedern des AGS und den vielen, in seinem Umfeld engagierten Personen für ihr ehrenamtliches Engagement und die langjährige Beratung des BMAS: „Wir schätzen Ihre fachliche Expertise außerordentlich und bauen auch für die Zukunft auf die kompetente fachliche Beratung des AGS bei Fragen des Gefahrstoffschutzes und der Chemikaliensicherheit.“
Leitprinzipien des Handelns beim AGS sind die Sozialpartnerschaft und das Konsensprinzip. Diese Prinzipien kommen besonders bei der Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln zum Tragen, die im AGS in einem etablierten Verfahren erarbeitet und stetig weiterentwickelt werden.
Dabei arbeiten Experten aus allen Bereichen des Arbeitsschutzes zur Unterstützung der Betriebe zusammen. Themen und Regelungen waren und sind dabei zum Beispiel Benzol oder Quarz- und Allgemeinstaub, Asbest und künstliche Mineralfasern, aber auch das Sicherheitsdatenblatt, die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsplatzgrenzwerte oder das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe. Viele dieser Themen werden auch in die europäische Diskussion eingebracht, ganz aktuell zum Beispiel die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu Schweißtechnischen Arbeiten oder Blei.
Auch in Diskussionen zur Schnittstelle REACH – die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit – bringt sich der AGS aktiv ein. Aus diesem Grund stellte die Festveranstaltung am 10. Mai die Arbeit des AGS in den europäischen Kontext. Dafür gibt es konkrete Anlässe: Zum einen gibt es mit der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des „Green Deal“ eine neue Initiative zur Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Diese Initiative weitet den Einfluss von REACH noch stärker als bisher auf berufliche Anwender aus. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche neue gesetzgeberische Aktivitäten auf EU-Ebene angestoßen. Diese haben unmittelbar Auswirkungen auf die nationalen Regelungen und die Schnittstelle zum Arbeitsschutz.
Zum anderen betreffe die EU-Chemikalienstrategie die aktuellen G7-Beratungen, so Lilian Tschan in ihrem Grußwort. Beim Thema Klimawandel gebe es Querverbindungen zur Chemikalienpolitik. „Non toxic environment“ lautet das dazugehörige Schlagwort: Besonders besorgniserregende Stoffe sollen möglichst nicht eingesetzt werden – zum Beispiel krebserzeugende Metalle. Diese seien jedoch im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und der erforderlichen Speichertechnologie zurzeit noch unabdingbar.
In einer anschließenden Diskussionsrunde zwischen Vertretern des AGS, des BMAS und Stefan Olsson als Vertreter der Generaldirektion Beschäftigung der EU-Kommission ging es unter anderem um die EU-Chemikalienstrategie. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAuA führt die Geschäfte des AGS, arbeitet fachlich mit und informiert umfassend über alle Arbeitsergebnisse des AGS.