Jedes Jahr werden bei Gebäudebränden in Deutschland ungefähr 600 Menschen getötet und etwa 6.000 schwer verletzt. Dabei entsteht eine jährliche Schadensumme von mehreren Milliarden Euro. Gerade bei der Sanierung von Gebäuden kann eine umfassende Brandschutzberatung helfen, Schäden zu vermeiden und den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz gerecht zu werden.
Neben der Gefahr für Leib und Leben sind mit Brandschäden erhebliche finanzielle Risiken verbunden. Versicherungen kommen für Schäden nur dann auf, wenn alle Vorgaben und technischen Regelwerke des Gesetzgebers erfüllt wurden. Das gilt nicht nur für den Neubau sondern auch für den Gebäudebestand. Diese gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Zudem gibt es durch den europäisch geöffneten Markt für Bauprodukte eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten und Nachweise, die noch nicht generell bekannt und sicher genutzt werden.
Die Umsetzung von qualifizierten Brandschutzkonzepten gewinnt daher insbesondere bei der Gebäudesanierung an Bedeutung. „Viele bestehende Gebäude entsprechen nicht mehr den gültigen baurechtlichen Vorgaben und aktuellen technischen Regelwerken, da die in den Baugenehmigungen enthaltenen Nutzungen im Laufe der Zeit quasi schleichend verändert wurden. Im Schadensfall haftet dann oft der Eigentümer“, erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hübler von der Materialprüfanstalt Dresden (MPA). Dabei lassen sich derzeit häufig durchgeführte energetische Gebäudeerneuerungen gut mit einer brandschutztechnischen Aufwertung kombinieren.
Neue Bauproduktenverordnung erschwert die Planung

 Mit der Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung zum 1. Juli 2013 wird eine komplette Neuregelung des gesamteuropäischen Bauproduktmarktes verbindlich. 
Diese Änderung geht mit einer Vielzahl von neuen Begrifflichkeiten, Nachweisen und Besonderheiten einher. Für Bauherren und Planer bedeutet das, sich mit einem völlig neuen Fachthema intensiv und kurzfristig vertraut machen zu müssen. Beide sind in der Verantwortung für die Umsetzung dieser neuen Regelungen, wobei zusätzlich auch weiter geltendes nationales deutsches Recht zu beachten ist. Gerade bei der Sanierung im Bestand, insbesondere bei Denkmälern mit Wohnnutzung, bei Mischnutzungen, zum Beispiel von Gewerbe oder Handel, sowie bei Vermietung gibt es viel Neues zu beachten. 
Deshalb empfiehl es sich, auch für bestehende Gebäude brandschutztechnische Sanierungskonzepte erarbeiten zu lassen. „Die besten und teuersten Brandschutzmaßnahmen können jedoch völlig wirkungslos bleiben, wenn Sie nicht in ein umfassendes schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept integriert sind“, sagt Thomas Hübler. Auf diese Basis für den modernen Brandschutz dürften Unternehmen und Eigentümer nicht verzichten. Eine qualifizierte Beratung sollte in Anspruch genommen werden.
 Für die Anpassung an die bauordnungsrechtlichen Anforderungen ist vor allem die Bewertung des Gebäudebestandes in Form von brandschutztechnischen Gutachten vor allem zum Feuerwiderstand eine wesentliche Voraussetzung, da bei gründlicher und detaillierter Ausführung unnötige Ertüchtigungen und damit erhebliche Kosten eingespart werden können. 
Weitere Informationen über baulichen Brandschutz bietet die MPA Dresden.  
 
                     
                     
                    