Für Altbausanierungen, Instandhaltung und Modernisierung gibt es viele gesetzliche Bestimmungen. Sie stehen häufig in Konflikt mit der Barrierefreiheit oder berücksichtigen sie nicht. Das VDI-Expertenforum „Barrierefreiheit im Spannungsfeld zwischen Brand- und Denkmalschutz“ zeigt praktische Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik. Das Forum tagt am 15. März 2017 auf der ISH Messe in Frankfurt.
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen müssen Denkmalschutzgesetze der Länder sowie das Gesetz zur Geleichstellung behinderter Menschen (BGG) beachtet werden. Gesetze zum Denkmalschutz fordern ein Mindestmaß an Nachhaltigkeit während der Baumaßnahmen und im Ergebnis. Hingegen verfolgt das BGG das Ziel, eine barrierefreie Umwelt zu schaffen. Bauliche Anlagen gelten laut BGG als barrierefrei, wenn behinderte Menschen sie einfach und grundsätzlich ohne Hilfe nutzen können. Somit können zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit Spannungen entstehen.
Ein ähnliches Verhältnis hat die Barrierefreiheit mit Brandschutz. Denn gegenwärtig sind in den Landesbebauordnungen die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen nicht gesetzlich geregelt. In den meisten Fällen sind die allgemeinen außerordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege für behinderte Menschen nicht ausreichend.
Das VDI-Expertenforum zeigt, wie bei der Planung barrierefreier Gebäude diese Spannungsfelder gelöst werden können. Die vortragenden Experten geben Einblicke in das Notwendige und in das Mögliche. Zudem schildern zwei Rechtsanwälte Versicherungsfälle aus der barrierefreien Planung und erläutern, welche allgemeine Bindungswirkung technische Regeln haben.
Alle Informationen zum VDI-Forum finden sich auf der Homepage des VDI .
