WDVS mit Klinkerriemchen stellen eine Alternative zu Systemen mit Putzoberflächen dar. Wird der in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall beschriebene Systemaufbau eingehalten und fachgerecht ausgeführt, entsteht eine langlebige, algenresistente und wartungsfreie wärmegedämmte Fassade. Wichtig ist, dass in Eckbereichen und bei größeren Flächen von weniger als acht bis zehn Meter Dehnfugen angelegt werden, um hygrothermische Zwangsspannungen zu neutralisieren.
Die Putzschicht muss die Wärmedämmung vor eventueller Feuchtigkeit durch Regenwasser schützen, geringe Bewegungen aus dem Untergrund aufnehmen und hygrothermische Dehnungsspannungen so neutralisieren, dass keine Risse in den keramischen Bekleidungen entstehen können. Der Putz wird zweilagig auf die Wärmedämmschicht aufgebracht. Die erste Lage reicht bis zur Gewebearmierung, die zweite wird nach vier bis maximal 24 Stunden aufgebracht. Die Gewebearmierung muss mittig im Unterputz liegen.
Die Dämmplatten eines WDVS mit Klinkerriemchen werden stets verklebt und zusätzlich verdübelt. Dadurch soll eine Verbindung zwischen der äußeren Bekleidungsschicht einschließlich Ansetzmörtel und dem Unterputz mit dem tragenden Untergrund geschaffen werden, und zwar unabhängig von der bestehenden Verbindung über die Dämmschicht. Nur in Ausnahmefällen darf auf eine Verdübelung verzichtet werden. Dies muss in der bauaufsichtlichen Zulassung ausdrücklich festgelegt sein.
abZ oder ZiE regeln Systemkomponenten und Ausführung
Beim Anbringen eines WDVS müssen grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik beachtet und umgesetzt werden. Nach § 2 Abs. 10 der Musterbauordnung (MBO) ist ein Wärmedämm- Verbundsystem als Ganzes eine „Bauart“, da hierbei Bauprodukte zu einer baulichen Anlage oder zu Teilen einer solchen zusammengefügt werden. Demnach dürfen WDVS nur errichtet, geändert und instand gehalten werden, wenn für sie entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) entsprechend § 18 MBO vorliegt oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nach § 20 MBO erteilt worden ist.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist unerlässlich, da sie die Spezifikationen der Systemkomponenten genau definiert und die relevanten Prüfverfahren sowie die Ausführungsrichtlinien festlegt.
Um Schäden am WDVS zu verhindern, dürfen nur aufeinander abgestimmte Materialien mit den vorgegebenen Spezifikationen gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden. Die abZ beinhaltet bei allen markgängigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Klinkerriemchen folgende Bestimmungen, die die Grundlage für eine dauerhaft funktionstaugliche Ausführung darstellen:
❚ Definitionen, Anforderungen und Prüfverfahren für Klinkerriemchen, Fugenmörtel, Verlegemörtel, Unterputz, Bewehrung, Dübel, Wärmedämmung,
❚ Bestimmungen für Bemessung und Bauphysik (Wärme-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz),
❚ Bestimmungen für die Ausführung.
In den bauaufsichtlichen Zulassungen von WDVS werden meist keine präzisen Angaben zur Ausbildung von Dehnfugen in der Wandbekleidung gemacht. Es wird lediglich empfohlen, große zusammenhängende Flächen durch vertikale Dehnfugen abzugrenzen. In solchen Fällen ist es daher erforderlich, ein Dehnfugenkonzept zu erarbeiten.
Dies ist ein Artikel aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 3.2014
Autor: Nasser Altaha

Möchten Sie erfahren wie der Beitrag weiter geht?? Dann können Sie als Abonnent in unserem Fachbeiträge-Archiv den Beitrag herunterladen.
Hier finden Sie alle Infos zum B+B BAUEN IM BESTAND-Abo oder BauenimBestand24.de -Abo