Eine Person in einem Schutzanzug entfernt Asbest von einer Wand.
Das Seminar gibt auch einen Überblick über gesetzliche Regelungen und Pflichten - für alle betroffenen Gewerke. (Quelle: Shutterstock AI)

Baudurchführung 2026-06-25T13:17:58.181Z Asbest - die Herausforderung im Bestand

Umsetzung der Gefahrstoffverordnung für Bauunternehmen

Asbest – was das ist, weiß jeder. Wie man damit umgeht auch. Oder? Das Online-Seminar der RM Akademie hilft Betrieben bei der Orientierung im Thema. 

Seit über drei Jahrzehnten ist Asbest als gesichert krebserregend eingestuft, seit dem 31.10.1993 ist das Asbestverbot in Deutschland in Kraft und Baumaterialien dürfen diesen Gefahrstoff nicht mehr enthalten. Und obwohl der Einsatz des Baustoffs seit 2005 EU-weit verboten ist, wird es um das Thema Asbest nicht ruhig.

Das liegt nicht nur daran, dass der überwiegende Teil der Gebäude in Deutschland vor dem Asbestverbot erbaut wurde und damit als Verdachtsfall gewertet werden muss. Es liegt auch an den hohen gesundheitlichen Risiken, die der Kontakt mit Asbestfasern mit sich bringt. Eine weitere Rolle spielt die lange Latenzzeit von über 30 Jahren. So lange kann es dauern, bis es nach dem Kontakt mit Asbestfasern zur daraus resultierenden, schwerwiegenden Erkrankungen kommt.

Gesundheitsgefährdung durch Asbest 

Die fachgerechte Entsorgung von Asbest auf der Baustelle ist von zentraler Bedeutung für die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten. Oft sind die asbesthaltigen Materialien verborgen und auf den ersten Blick nicht erkennbar. Insbesondere bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten besteht daher ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Potenzielle Belastungen müssen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Obwohl der Gefahrstoff seit Jahrzehnten als solcher bekannt und die Verbreitung in Bestandsbauten nach wie vor hoch ist, sind vielen Bauausführenden Tragweite und Verantwortung in Bezug auf das Thema noch nicht im notwendigen Maße bewusst.

Und das, obwohl die laufende Statistik der DGUV zum Berufskrankheitengeschehen für das Jahr 2024 1.834 anerkannte Fälle von Berufskrankheiten ausweist, die als Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit asbesthaltigen Materialien eingestuft sind. Dazu kommen für das gleiche Jahr 8.447 Verdachtsfälle. Zudem sind für 2024 1.202 Personen erfasst, die an asbestbedingten Berufskrankheiten gestorben sind. (Quelle: DGUV, veröffentlicht unter https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp, abgerufen am 24.06.2026). Mit Blick auf die bereits genannte Latenzzeit ist noch einige Zeit mit erschreckend hohen Zahlen zu rechnen.

Wissen über den richtigen Umgang mit Asbest 

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung aus dem Dezember 2025 sieht daher entsprechende Maßnahmen insbesondere für Bau- und Handwerksbetriebe vor.

Die RM Akademie bietet dazu Orientierung in Form eines Online-Seminars an. Hier wird erläutert, vor welchen Herausforderungen Sanierungsunternehmen beim Thema Asbest aktuell stehen.

Das gewerkeübergreifende Online-Angebot hat das Ziel, zu sensibilisieren und ein Bewusstsein für die Problematik und die zwingenden Maßnahmen rund um das Thema Gefahrstoff Asbest zu schaffen. Sich damit eingehend auseinanderzusetzen, wird aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der gesundheitlichen Risiken immer drängender.

Online-Seminar Asbest – die Herausforderung im Bestand

Vom Superbaustoff zum Gefahrstoff: erkennen, bewerten und handeln

Online-Seminar, 25.09.2026, 8-10 Uhr

Unsere Referentin

Schadstoffsaniererin Christina Nixdorf-Doose ist Fachfrau auf diesem Gebiet und kann nicht nur die neuen Regelungen und deren rechtliche Auswirkungen für Bau- und Handwerksbetriebe einordnen, sondern auch den konkreten Handlungsbedarf für die Unternehmen vorstellen.

Unter dem Hashtag #Baustellendiva schreibt sie eine monatliche Kolumne in der Zeitschrift B+B Bauen im Bestand und agiert als Referentin für die TRGS 519, die DGUV-R 101 004 und die DGUV-I 201 028.

zuletzt editiert am 25. Juni 2026
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