Architekten Bauaufsicht
Übernehmen Architekten auch die Bauaufsicht, müssen sie auch den sachgerechten Einbau der Wärmedämmung überwachen. (Abb. LBS)

Betrieb 2014-01-20T00:00:00Z Architekten müssen Wärmedämmung überwachen

Übernimmt ein Architekt die Bauaufsicht über ein Projekt, dann schließt das zahlreiche Überwachungspflichten ein. Bauherren müssen darauf vertrauen können, dass der Architekt die wesentlichen Arbeiten überwacht. Die Wärmedämmung eines Hauses zählt laut einem Gerichtsurteil dazu, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt.

Ein Architekt hatte ein Einfamilienhaus nicht nur geplant, sondern war zugleich vertragsgemäß noch mit der Bau- und Objektüberwachung  betraut. Bei den Arbeiten kam es allerdings zu erheblichen Mängeln.  So war die Dämmung in Teilbereichen der Fassade nicht vollständig.  Das konnte ein Sachverständiger mit Hilfe einer Untersuchung durch  Thermographie (Wärmeaufzeichnung) feststellen. Der Experte schätzte,  dass für eine Behebung der Mängel Investitionen in Höhe von etwa  2.500 Euro fällig seien. Unter anderem um diesen Betrag stritten später der Architekt und der Bauherr vor Gericht. Die ausführende Firma hatte zu dem Zeitpunkt schon Insolvenz angemeldet.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte wie folgt: Ein Architekt müsse alles tun, was „erforderlich und ihm zumutbar" sei, um eine ordnungsgemäße Bauausführung zu gewährleisten, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Hamm. Insbesondere die Wärmedämmung sei hier nicht zu vernachlässigen. „Isolierarbeiten an  Gebäuden gehören zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer  besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen",  hieß es im schriftlichen Urteil.

Urteil: Oberlandesgericht  Hamm, Aktenzeichen 12 U 122/12

zuletzt editiert am 09. April 2021
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