Anfang 2023 sind zahlreiche Änderungen im Bereich Unfallversicherung und Arbeitsschutz in Kraft getreten.
Anfang 2023 sind zahlreiche Änderungen im Bereich Unfallversicherung und Arbeitsschutz in Kraft getreten. (Quelle: Jan-Peter Schulz - BG BAU)

Baubetrieb 2. February 2023 Arbeitsschutz: Was gibt es Neues 2023?

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat die wichtigsten neuen Regelungen und Bestimmungen, die die Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz betreffen und Anfang 2023 in Kraft getreten sind, in einer Übersicht zusammengestellt. Es folgen die wichtigsten Neuerungen aus der Perspektive des Bauens im Bestand.

  • Berufskrankheit: Chronische Bronchitis durch Quarzstaub
    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen, und zwar für die „Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz“. Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die COPD als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.
  • Pflichtschulung beim Umgang mit Isocyanaten
    Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Alle Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, müssen ab August 2023 eine Schulung machen, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert. PU-Lacke, PU-Beschichtungen, PU-Schäume sowie PU-Klebstoffe werden in fast allen Baubranchen verwendet. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft. Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können durch einen Freischaltcode auf der BG BAU-Webseite kostenfreie Onlineschulungen absolvieren und so die Anforderungen erfüllen.
  • Neue Grenzwerte für besonders gefährliche Schadstoffe in Abfällen
    Da die Europäische Union eine Kreislaufwirtschaft anstrebt, müssen zu deren Verwirklichung die Grenzwerte für Schadstoffe weiter beschränkt werden. Aus diesem Grund haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament darauf verständigt, die POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe, POP – Persistent Organic Pollutants) mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herabsetzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle anzupassen. Der Grenzwert wird auf 1 mg/kg für Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze und auf 40 mg/kg für PFOA-verwandte Verbindungen festgelegt, mit einer Überprüfungsklausel zur Neubewertung der Lage fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Geprüft wird darüber hinaus, ob Abfälle, deren POP-Gehalt die festgelegten Grenzwerte überschreitet, als gefährlich eingestuft werden müssen. Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP), die dem Flammschutz dienen und beispielsweise in Kabeln, Schläuchen und Dichtungen vorkommen, dürfen vorerst bis 1.500 mg/kg in Abfällen vorhanden sein. Auch hier wird fünf Jahre nach Inkrafttreten der Wert erneut überprüft.
  • Neues Angebot im Lernportal der BG BAU: „Die sichere Baustelle“
    An vier virtuellen Schauplätzen in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Ausbau und Instandhaltung/Reinigung können Nutzerinnen und Nutzer interaktiv lernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Die über 30 animierten Videos spiegeln Alltagssituationen auf Baustellen wider. Sie eignen sich für Einweisungen in die Baustellenbedingungen oder können von Unternehmen als Unterstützung für die Unterweisung genutzt werden. „Die sichere Baustelle“ wird insgesamt in zwölf verschiedenen Sprachen angeboten.
  • Neue Arbeitsmedizinische Regel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“
    Am 19. Dezember 2022 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.3 „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen“ bekannt. Die AMR 3.3 konkretisiert die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zudem soll sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen.
  • Aktualisierung der DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“
    In der ersten Jahreshälfte 2023 erscheint die aktualisierte DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“. Die Regel konkretisiert die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie wird bei allen Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei Reinigungsarbeiten anfallen, angewandt. Mit der Überarbeitung wird die Regel inhaltlich und formal auf den neusten Stand gebracht.
  • Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz
    Bereits am 1. Januar 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Abstimmung sind ab 2023 die Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Ausgetauscht werden unter anderem die Bewertungen zur Arbeitsschutzorganisation, die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung sowie Daten zu Feststellungen, Anordnungen und Bußgeldern.

Die gesamte Übersicht der BG BAU und weitere Details finden Sie hier.

zuletzt editiert am 02.02.2023