Die Neuerungen in der TRGS 401 werden in einem Beitrag des BG BAU-Magazins „BauPortal“ vorgestellt. (Quelle: BG BAU)

Schadstoffe 27. July 2023 Aktualisierte technische Regel für den Hautschutz veröffentlicht

Nach sechsjähriger Überarbeitung ist die aktualisierte technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ veröffentlicht worden. Ein Beitrag im „BauPortal“, dem Fachmagazin der BG BAU, beleuchtet die Änderungen.

Die TRGS 401 gilt für alle Arbeiten, bei denen es zum Hautkontakt mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen kommt, insbesondere bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen.

Hauterkrankungen stehen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit. Durch eine rechtliche Änderung wurde die Anerkennung 2021 erleichtert. So konnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2019 nur in 22 Fällen eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen, im Jahr 2021 waren es dann 267 Fälle.

In der nun überarbeiteten TRGS 401 wurden auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen entsprechend ergänzt und bestehende modifiziert. So wurden zum Beispiel Begrifflichkeiten neu gefasst: Unter anderem wurde der Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Ebenso wurden die Voraussetzungen für eine Angebots- beziehungsweise Pflichtvorsorge neu gefasst.

Alle aktuellen Änderungen der TRGS 401 stellen die Präventionsexperten Dr. Birgit Pieper und Rainer Dörr in einem Beitrag für die Fachzeitschrift „BauPortal“ ausführlich dar. Dazu gehören auch die im Regelwerk und dessen Anhängen enthaltenen Hinweise und Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen bei Hautkontakt sowie zu Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt mit Gefahrstoffen. Der Beitrag ist frei im Webmagazin der Zeitschrift abrufbar. Weitere Informationen >>>

zuletzt editiert am 27.07.2023