Die VDI-Richtlinie 6210 Blatt 1 gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen.
Die VDI-Richtlinie 6210 Blatt 1 gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen. (Quelle: Gabor Tinz/Shutterstock.com)

Bauwerkserhaltung 25. May 2023 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen

Der Entwurf der Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist eine richtungsweisende Arbeitsunterlage für Bauverantwortliche, Planende und Ausführende und gilt sowohl für den kompletten Abbruch baulicher und technischer Anlagen als auch für Abbrucharbeiten im Bestand, beispielsweise bei Umbau, Erneuerung oder Modernisierung.

Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen. Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen“ liefert daher eine chronologische Folge der zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen. Sie bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen und gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen. Die Richtlinie beschreibt das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten sowie das Gewinnen, Bereitstellen, Lagern, Behandeln und Umschlagen der dabei anfallenden Materialien und Abfälle. Dazu werden die einzelnen Leistungsstufen einer Abbruchaufgabe für Bauherren und Planer sowie die Aufgaben der Abbruchunternehmer dargestellt.

Die Richtlinie ist als Entwurf erschienen und kann beim Beuth Verlag bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf können über das elektronische Einspruchsportal oder per E-Mail an die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2023. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

zuletzt editiert am 25.05.2023