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Über 300 Teilnehmer hatten sich zum 9. GUEP Planertag im Maternushaus in Köln angemeldet. (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Betoninstandsetzung 2014-12-08T00:00:00Z 9. GUEP Planertag: Planungsleistungen stark nachgefragt

Die Nachfrage nach Planungsleistungen in der Betoninstandsetzung steigt. Das berichtete Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken (GUEP), auf dem 9. GUEP Planertag am 2. Dezember in Köln. Da wunderte es nicht, dass der Planertag mit über 300 Teilnehmern erneut einen Teilnehmerrekord verzeichnen konnte.

Schließlich wolle man die Sachkundigen Planer so fortbilden, dass sie auf dem Markt „Top-Angebote“ machen könnten, erklärte Fiebrich. Da ständig neue oder überarbeitete Regelwerke herauskämen, habe man teilweise das Gefühl, gar nicht mehr alles mitzubekommen. Er bedauerte in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Rekrutierung von Nachwuchs derzeit der steigenden Nachfrage nicht Stand halte.

Fiebrich informierte darüber hinaus über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16. Oktober 2014. Darin hatte der EuGH festgestellt, dass das deutsche Ü-Zeichen als nationale Nachregelung des europäischen CE-Zeichens gegen die Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe. Das Urteil betraf Elastomerdichtungen, Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle und Feuerschutztore. Der Abstimmungsprozess, ob dieses Urteil auch für alle anderen harmonisierten Normen nach der seit 2011 geltenden EU-Bauproduktenverordnung gelte, laufe derzeit noch, berichtete Fiebrich. Insofern gelte die Instandsetzungrichtlinie von 2001 bis auf weiteres.

Vergussbeton und -mörtel jetzt als Instandhaltungsprodukt geregelt

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Dr.-Ing. Michael Fiebrich informierte unter anderem über Änderungen in den Regelwerken. (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Für die Instandsetzungrichtlinie ist im September der Gelbdruck zur 3. Berichtigung erschienen. Diese war notwendig geworden, da Vergussbeton und -mörtel nach Vergussbetonrichtlinie bislang nicht als Instandsetzungsprodukte geregelt waren. Entsprechend der Berichtigung können diese Produkte nun in den Expositionsklassen X0, XC1 und XC2 in Schichtdicken bis 30 Millimeter ohne zusätzliche Prüfung eingesetzt werden. Für die Expositionsklassen XC3, XC4 und XF1 sind bis höchstens 30 Millimeter Schichtdicke zusätzliche Prüfungen erforderlich, zum Beispiel zur Karbonatisierungstiefe, Haftzugfestigkeit und zum Schwindverhalten. Vergussbeton der Schwindklassen SKVB 0, SKVB 1 und SKVB 2 darf jetzt bei Einhaltung der in der Instandsetzungrichtlinie definierten Bedingungen zur Reprofilierung eingesetzt werden.

Gelbdruck der Instandhaltungsrichtlinie für Mitte 2015 angekündigt

Abgelöst werden soll die Instandsetzungrichtlinie durch die Instandhaltungsrichtlinie. Hier kündigte Fiebrich die Fertigstellung des Gelbdrucks für Mai/Juni 2015 an, so dass im Sommer 2016 die endgültige Fassung veröffentlicht werden könne.

B+B BAUEN IM BESTAND berichtet über 9. GUEP Planertag

Die Fachzeitschrift B+B BAUEN IM BESTAND wird in der Februarausgabe ausführlich über den 9. GUEP Planertag berichten.

Michael Henke

zuletzt editiert am 09. April 2021
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