2. Symposium Baudichtstoffe

Bauwerksabdichtung 2014-12-08T00:00:00Z 2. Symposium Baudichtstoffe

Mit mehr als 120 Teilnehmern fand am 13. November 2014 das von der Deutschen Bauchemie ausgerichtete 2. Symposium Baudichtstoffe in Mainz statt. Neben Daten zum aktuellen Markt ging es unter anderem um das EU-Urteil zur Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik und um Umweltproduktdeklarationen.

In seiner Begrüßung skizzierte Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter einige Details zum Markt: Das aktuelle Marktvolumen an Baudichtstoffen wird von den Mitgliedsunternehmen der Deutschen Bauchemie auf ca. 2,9 Milliarden Euro beziffert. „Damit hat Europa den größten Anteil am auf rund 7,8 Milliarden Euro geschätzten Weltmarkt, noch vor Asien mit 2,0 Milliarden Euro und Nordamerika mit etwa 1,4 Milliarden Euro“, sagte Schröter.

Broschüre vorgestellt: Bewegungsfugen in Fassaden

Im ersten Teil standen zunächst verschiedene Anwendungsbereiche von Baudichtstoffen im Vordergrund standen – unter anderem mit Beiträgen von Norbert Kaspar von der Firma Soudal, Guido Adolph von Henkel und Ralf Heinzmann von Sika Deutschland. Dann präsentierte Mario Sommer von der Sopro Bauchemie die neue Informationsschrift „Planung von Bewegungsfugen in Fassaden“. Sie kann auf der Homepage der Deutschen Bauchemie kostenlos heruntergeladen werden.

Weil Baudichtstoffe auch im Bereich der Gebäudezertifizierung immer wichtiger werden, hat die Deutsche Bauchemie auch für diese Produktgruppe Muster-Umweltproduktdeklarationen (EPD) erstellt. Sonja Weible vom zuständigen Partner PE International AG erläuterte diesen Prozess und die wichtigsten Inhalte der Muster-EPDs, die den Mitgliedsunternehmen des Verbands zur Verfügung stehen.

Spannend für alle Teilnehmer war der folgende Einblick in die Ausführungspraxis. Thomas Vock (Baukeramik Vock GmbH) erläuterte aus seiner Sicht als Fliesenlegermeister und als Sachverständiger anhand von Baustellenbildern und Skizzen anschaulich, wie Baudichtstoffe optimal eingesetzt werden; dabei zeigte er auch  Lösungen, die laut Vock „nicht im Lehrbuch stehen“.

Normen bilden allgemein anerkannte Regeln der Technik ab

Welche große vertragsrechtliche Bedeutung europäische und nationale Normen haben, zeigte Dr. Markus Wessel, Richter am Landgericht Hannover, den Teilnehmern anhand verschiedener Fälle aus der Praxis. Er ging dabei insbesondere auf den Zusammenhang zwischen Normen und den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ein: „Ob eine DIN eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist, hängt von der Akzeptanz in der maßgeblichen Fachöffentlichkeit ab“, sagte Dr. Wessel, „in der Regel spricht aber eine (ggf. widerlegliche) Vermutung dafür, dass eine DIN den aktuell maßgeblichen Stand der Technik wiedergibt.“ Deshalb sei ein Verstoß gegen eine DIN oft haftungsbegründend.

Außerdem erläuterte Wessel die Auswirkungen des im Oktober 2014 vom EuGH gefällten Urteils in Sachen der in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik verankerten nationalen Restregelungen.

Grundlagen der CE-Kennzeichnung von Fugendichtstoffen nach EN 15651 erläuterte abschließend Ralf Heinzmann. Er skizzierte die einzelnen Teile der Norm für Fassaden- (Teil 1), Verglasungs- (2), Sanitär- (3) und Bodenfugendichtstoffe (4) mit den jeweils vorgesehenen Verwendungszwecken und Codierungen. Heinzmann wies darauf hin, dass zahlreiche Dichtstoffanwendungen von der EN 15651 nicht erfasst werden und eine CE-Kennzeichnung hierfür nicht erforderlich und nicht möglich sei.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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