Neben neuen Arbeitsweisen nach der Technischen Regel „Betoninstandhaltung“ sind anspruchsvolle Projekte und Hinweise zu neuen Forschungsergebnissen Themen des 15. GUEP-Planertags. (Quelle: Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V.)

Betoninstandsetzung 14. September 2022 15. GUEP-Planertag: Zwei Jahre Pause sind genug

Nach zweijähriger, pandemiebedingter Pause veranstaltet die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) am 22. November den 15. GUEP-Planertag in Köln. Auf der Agenda der Tagung stehen dabei unter anderem neue Arbeitsweisen nach der inzwischen in vielen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführten Technischen Regel „Betoninstandhaltung“ des DIBt.

Als wichtige Plattform für den Erfahrungsaustausch über die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken hat sich der GUEP-Planertag einen Namen gemacht. Auftraggeber, Bauaufsicht, sachkundige Planer, ausführende Unternehmen – kurz alle an der Betoninstandsetzung Beteiligte –werden über anspruchsvolle Projekte informiert und erhalten Hinweise zu neuen Forschungsergebnissen und aktuellen Entwicklungen.

In diesem Jahr geht es bei der Tagung zum Beispiel um aktuelle Forschungsergebnisse im Bereich der Dauerhaftigkeitsbemessung. Prof. Dr.-Ing. Prof. h.c. Christoph Gehlen von TU München schildert in seinem Beitrag den Kenntnisstand in Sachen Dauerhaftigkeitsbemessung, wenn chloridkontaminierte Risse eines Stahlbetonbauwerks – im betrachteten Fall eine Parkdeckfläche – mit einer Beschichtung versehen werden. In einem weiteren Vortrag ist die Entwicklung von einer neuen Generation quellfähiger Rissfüllstoffe Thema. Die derzeit auf dem Markt verfügbaren Acrylatgele zum Abdichten und Füllen von Rissen weisen eine nennenswerte Einschränkung der Anwendung auf: Nach den verfügbaren Gutachten des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) dürfen die Acrylatgele in carbonatisierten Rissen, die von der Bewehrung gekreuzt werden, aufgrund der bei der Reaktion entstehenden Salze nicht eingesetzt werden. Die neuartigen Rissfüllstoffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Stahlkorrosion auslösen.

Anwendungshilfe zur TR Instandhaltung

Im Oktober 2021 hat das DIBt sogenannte „Hinweise“ zur Technischen Regel „Betoninstandhaltung“ (TR Instandhaltung) herausgegeben. Für die am Bau Beteiligten besteht nun die Herausforderung darin, insgesamt acht unterschiedliche Dokumente vergleichend heranzuziehen, um die TR Instandhaltung zu nutzen. Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb) unter Mitarbeit des Technischen Ausschusses „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ herausgegebene Anwendungshilfe vereint die zuvor genannten Dokumente. In einem weiteren Beitrag des 15. GUEP-Planertags beschäftigt sich Univ.-Prog. Dr.-Ing. Michael Raupach von der RWTH Aachen mit den Inhalten und Vorzügen dieser Anwendungshilfe. In einem anderen geht es um die Anwendungsmöglichkeiten der neuen bauaufsichtlichen Vorschriften in der Praxis.

Eine Fachausstellung namhafter Hersteller von Bauprodukten und Prüfgeräten sowie Dienstleister informiert parallel zur Tagung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Weitere Informationen >>>

zuletzt editiert am 15.09.2022