Eine professionelle Fachpublikation in Buchform, die eine gemeinsame Position zur Neuausgabe der DIN 18533 von Juni 2026 erläutert. Das Dokument enthält detaillierte technische Zeichnungen und Beschreibungen zur Sockeldämmung sowie zum Feuchteschutz von erdberührten Bauteilen.
In ihrem Positionspapier erläutern die Verbände, warum sie die Neuregelung in der DIN 18533 für nicht praxisgerecht halten. (Quelle: VDPM)

Bauwerksabdichtung 2026-11-05T10:02:35.445Z Verbände bezeichnen Norm als nicht praxisgerecht

Die seit Juni 2026 geltende DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ verlangt in Teil 1 beim Feuchteschutz erdberührter Putzflächen die Verwendung von Abdichtungen nach DIN 18533-3. Diese Neuregelung ist nach Einschätzung des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) sowie weiterer Branchenverbände nicht praxisgerecht.

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände deshalb die Rückkehr zur regulatorischen Trennung von Gebäudeabdichtung und Feuchteschutz von Putzflächen. Die Änderung in DIN 18533-1 im Abschnitt 8.8.2.3 verlangt für den Feuchteschutz des Putzes dieselben Anforderungen hinsichtlich der Schichtdicke, der Rissüberbrückungsklasse sowie der zu verwendenden Materialien wie für die Bauwerksabdichtung. Der VDPM, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV FGB), der Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (BAF), der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden Württemberg (SAF) sowie der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) sind der Meinung, dass die genannten Anforderungen der DIN 18533 der branchenüblichen Ausführungspraxis für den Feuchteschutz des Putzes im erdberührten Bereich nicht entsprechen und setzen sich daher für eine Änderung der Norm ein.

Bewährte Putzabdichtungsmaterialien nicht normkonform

Der Feuchteschutz des Putzes im erdberührten Bereich wird in der Praxis mit Materialien hergestellt, die vom jeweiligen Hersteller für diesen Zweck freigegeben sind. Das sei so auch in den entsprechenden Richtlinien festgehalten – wie etwa in der „Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage“ des SAF.  Das gilt in gleicher Weise auch für den Feuchteschutz von Putzen bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) im erdberührten Bereich (Sockel). Im gemeinsamen Positionspapier der Verbände heißt es: „Diese marktgängigen Putzabdichtungsmaterialien haben sich in der Vergangenheit bewährt, obwohl sie in ihrer großen Mehrzahl nicht den Anforderungen der jetzigen DIN 18533 entsprechen.“

DIN 18533 auf ihren originären Zweck beschränken

Am Markt gebe bereits zahlreiche Spezial-Putze, so die Verbände, die bei Einhaltung bestimmter Mindestschichtdicken überhaupt keinen zusätzlichen Feuchteschutz benötigen. Nach DIN 18533 seien diese Produkte aber für den beschriebenen Einsatzbereich so nicht mehr verwendbar. Das gemeinsame Positionspapier fordert deshalb eine klare Trennung der Regelungsbereiche. „DIN 18533 muss auf ihren originären Zweck, die Gebäudeabdichtung, beschränkt bleiben. Anforderungen an Putz-und Fassadensysteme sind weiterhin in den hierfür zuständigen technischen Regelwerken sowie den zuständigen Normenausschüssen zu behandeln“, fordert VDPM-Geschäftsführerin Antje Hannig.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein empfiehlt der VDPM bei Bauvorhaben, deren Putzabdichtungen im erdberührten Bereich nach DIN 18533 ausgeschrieben sind, explizit vor der Aufnahme der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, dass die Putzabdichtung abweichend von DIN 18533 nach den Herstellervorgaben ausgeführt wird. Das gemeinsame Positionspapier kann auf der Website des VDPM heruntergeladen werden.

zuletzt editiert am 05. November 2026
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