Sanierung mit Augenmaß. Unter dieser Prämisse hat das Institut Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) in Zusammenarbeit mit weiteren Sachverständigen eine neue Richtlinie erarbeitet. Sie soll helfen die Qualitätsstandards bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall nach Leitungswasserschäden zu vereinheitlichen.
Um die Einschätzung eines Schimmelpilzschadens zu erleichtern, hat der IFS die VdS-Richtlinie 3151 zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden veröffentlicht. Sie richtet sich gleichermaßen an Sachverständige, Sanierer und an die Versicherungswirtschaft.
Die Richtlinie beschreibt, wie das Risiko der Bildung oder der Vergrößerung eines Schimmelpilzbefalls minimiert werden kann sowie Verfahren zur Untersuchung und Bewertung der entstandenen Schäden. Ferner beinhaltet sie Grundlagen der Trocknung und die Schritte bei einer Schimmelpilzsanierung. Ein Mustergutachten sowie Vorlagen für die Schadendokumentation und für Messprotokolle befinden sich im Anhang, ebenso wie eine Übersicht der Messmethoden und schließlich ein Muster-Lageplan für Probenahme und Messungen.
Die neue Richtlinie kann beim VdS-Verlag in Köln bestellt werden und steht als Download zur Verfügung.