Ein Blick auf die Dächer von Hamburg.
Speicherstadt Hamburg: Bei der Sanierung der historischen Speicherstadt Hamburg setzte die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) auf dachintegrierte PV- und Solarthermie-Systeme in Form von denkmalgerechten Kupfer- und Schiefernachbildungen für die elektrische und thermische Energiegewinnung. Ob der Einbau derartiger Systeme von der Denkmal-AfA profitieren könnte, will der „BiB-Leitfaden zur Erlangung von Steuervergünstigungen für Denkmale“ zeigen. (Quelle: HHLA)

Bauwerkserhaltung 2026-10-15T07:58:53.469Z Praxis-Leitfaden zur Denkmal-AfA

Wie steuerliche Vergünstigungen dazu beitragen können, Erhalt und Sanierung von Baudenkmalen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten, will der neue „BiB-Leitfaden zur Erlangung von Steuervergünstigungen für Denkmale“ des Verbands für Bauen im Bestand (BiB) aufzeigen.

Der Leitfaden gibt Eigentümer:innen, Trägern, Architektinnen und Architekten sowie Fachplaner:innen eine praxisorientierte Hilfestellung für den Umgang mit der so genannten Denkmal-AfA. Im Mittelpunkt stehen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i EStG sowie vergleichbare Regelungen für Gebäude in Sanierungsgebieten nach § 7h EStG. Darüber hinaus behandelt der Leitfaden unter anderem die §§ 10f, 10g und 11b EStG. 

„Bauen im Bestand scheitert in der Praxis oft nicht am Willen, sondern an komplexen Verfahren und fehlender Orientierung. Als BiB wollen wir genau dort ansetzen: Wissen bündeln, Abläufe verständlich machen und den Beteiligten konkrete Werkzeuge an die Hand geben. Der neue Leitfaden zur Denkmal-AfA ist dafür ein sehr gutes Beispiel“, betont Sarah Dungs, BiB-Vorstandsvorsitzende. Denn die Denkmal-AfA eröffne bessere wirtschaftliche Perspektiven, „wenn Eigentümer wissen, wie sie richtig genutzt wird“, betont Nicola Halder-Hass, von der Bricks & Beyond GmbH und BiB-Fachbeirätin Denkmalschutz. 

Entscheidend ist, was vor Baubeginn passiert 

Eine zentrale Botschaft des Leitfadens lautet: Die erhöhten Absetzungen sind an klare Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören die Denkmaleigenschaft des Objekts, die Erforderlichkeit der Maßnahmen für Erhaltung als Baudenkmal und sinnvolle Nutzung sowie insbesondere die Eröffnung des Verfahrens zur Erlangung der Steuervergünstigungen mit der zuständigen Denkmalbehörde vor Baubeginn. 

Gerade dieser letzte Punkt ist für die Praxis entscheidend. Versäumte Abstimmungen oder Änderungen während der Bauausführung können dazu führen, dass Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden, selbst wenn für die Maßnahmen eine Baugenehmigung vorliegt, denn das Verfahren zu Erlangung der Denkmal-Afa ist ein von der Baugenehmigung unabhängiges Verfahren. Deshalb sollten steuerliche Fragen bereits in die Planung eines Denkmalprojekts einbezogen und die zuständigen Behörden und Berater frühzeitig eingebunden werden. 

Von der Planung bis zur Bescheinigung 

Der BiB-Leitfaden führt die Beteiligten deshalb Schritt für Schritt durch das Verfahren. Er erläutert, welche Objekte grundsätzlich begünstigt sein können, welche Aufwendungen bescheinigungsfähig sind und wie sich beispielsweise Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen unterscheiden. Darüber hinaus behandelt er konkrete Fragen aus der Projektpraxis, wie beispielsweise Baunebenkosten, neue Gebäudeteile und Außenanlagen sowie Photovoltaikanlagen, Wohnungseigentümergemeinschaften und der Umgang mit Baudenkmalen in Sanierungsgebieten. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Maßnahmen steuerlich begünstigt sein, die ein Baudenkmal an zeitgemäße Wohn- oder Arbeitsverhältnisse anpassen – also der sinnvollen Nutzung dienen. Voraussetzung ist, dass die Denkmaleigenschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird und sich die neue Nutzung der historischen Gebäudestruktur unterordnet. 

Die Denkmal-AfA kann dabei einen relevanten wirtschaftlichen Hebel darstellen. Begünstigte Aufwendungen für Baudenkmale können nach § 7i EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit bis zu neun Prozent sowie in den vier darauffolgenden Jahren mit bis zu sieben Prozent abgeschrieben werden. 

Konkrete Lösungswege für die Praxis 

Mit dem Leitfaden verfolgt der Verband einen Ansatz, der über die reine Darstellung steuerlicher Regelungen hinausgeht. Ziel ist es, Hemmnisse beim Bauen im Bestand sichtbar zu machen und den Beteiligten konkrete Lösungswege für die Projektpraxis an die Hand zu geben. Der Leitfaden soll deshalb frühzeitig Klarheit darüber schaffen, welche Maßnahmen berücksichtigt werden können, wann welche Abstimmungen erforderlich sind und welche Aufwendungen bescheinigt werden können. 

Erarbeitet wurde der Leitfaden von Nicola Halder-Hass und Franziska Bouchard, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bei Forvis Mazars und BiB-Fachbeirätin Recht & Steuern, mit Unterstützung von Alina Bär, Steuerberaterin bei Forvis Mazars. Der „BiB-Leitfaden zur Erlangung von Steuervergünstigungen für Baudenkmale“ steht kostenfrei auf der Website des BiB zur Verfügung .

zuletzt editiert am 15. Oktober 2026
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