Die Hersteller von Betoninstandsetzungsprodukten haben die Normenkontrollverfahren gegen die produktbezogenen Teile der Technischen Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt („TR Instandhaltung“) und der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ („Instandsetzungs-Richtlinie“) eingestellt.
Die Hersteller waren und sind der Ansicht, dass Teile der TR Instandhaltung und der Instandsetzungs-Richtlinie gegen EU-Recht verstoßen (wir berichteten). Vor diesem Hintergrund hatten 2021 drei Unternehmen vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht NRW Normenkontrollverfahren gegen die beiden Regelungen eingereicht. Jetzt setze man darauf, dass die Probleme unter der neuen europäischen Bauproduktenverordnung und der damit verbundenen Überarbeitung der harmonisierten Norm für Betoninstandsetzungsprodukte (EN 1504) gelöst werden, so die Deutsche Bauchemie in einer Pressemitteilung. Für den Zeitraum bis zu deren Einführung werde ein Kompromiss für eine Übergangslösung angestrebt.
Ina Hundhausen, Hauptgeschäftsführerin Deutsche Bauchemie e.V., appelliert an alle betroffenen Kreise: „Eine offene Diskussion unter Berücksichtigung aller Blickwinkel ist notwendig, um Konsens zu erzielen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten aufeinander zugehen und ihre Positionen hinterfragen. Juristische Auseinandersetzungen überschatten eine Konsensfindung. Mit der Niederlegung der Normenkontrollverfahren wurde ein Zeichen gesetzt und damit ein Neuanfang für eine erfolgreiche Konsensfindung im Bereich der Verwendungsregeln für Betoninstandsetzungsprodukte signalisiert.“
Hersteller hoffen auf Klärung durch „CPR-Acquis-Prozess“
Die Hersteller gehen inzwischen davon aus, dass die kurz vor der formalen Annahme stehende überarbeitete EU-Bauproduktenverordnung und der laufende „CPR-Acquis-Prozess“ (Überarbeitungsprozess der harmonisierten Normen) zur Bereinigung der möglicherweise rechtswidrigen Regelungen führen werden. Im Zuge des CPR-Acquis-Prozesses wird die Kommission voraussichtlich in 2024 die Überarbeitung der harmonisierten Teile der Normenreihe EN 1504 initiieren und dabei Mängel und Lücken beseitigen. Die überarbeiteten harmonisierten Teile der EN 1504 werden dann unter der neuen EU-Bauproduktenverordnung eingeführt und als Basis für die CE-Kennzeichnung sowie die Leistungs- und Konformitätserklärung angewendet werden. Nationale Zusatzanforderungen, die gegen EU-Recht verstoßen könnten, würden damit hinfällig, so die Deutsche Bauchemie. Aufgrund dieser Perspektive haben die drei klagenden Unternehmen beschlossen, die beiden Normenkontrollverfahren nicht weiter zu verfolgen.
Übergangslösung mit allen Beteiligten angestrebt
Bis zum Abschluss der Überarbeitung der EN 1504 und deren Einführung unter der neuen EU-BauPVO werden allerdings noch einige Jahre vergehen. Für diesen Zeitraum werde eine handhabbare Übergangslösung benötigt, betont der Verband. Die betroffenen Hersteller haben innerhalb des Branchenverbandes Deutsche Bauchemie einen Vorschlag entwickelt, wie eine entsprechende Übergangslösung aussehen könnte und möchten diese mit den betroffenen Kreisen diskutieren. Als Plattform für diese Beratungen habe sich der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) angeboten, wobei zu gegebener Zeit die Gremien des DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) involviert werden sollen. Bei der Deutschen Bauchemie geht man davon aus, dass man sich innerhalb der betroffenen Kreise auf eine einvernehmliche Lösung für den deutschen Input der zukünftigen harmonisierten Teile der EN 1504 und entsprechende deutsche Anwendungsregeln einigen wird sowie auf eine praktikable Übergangslösung. Weitere Informationen >>>