15. December 2020 In der Beratungspflicht

Jede (energetische) Sanierungsmaßnahme, die die Luftdurchlässigkeit verändert, wirkt sich potenziell auch auf die Radonbelastung der Innenräume aus. Planer und Bauschaffende sind hier gegenüber dem Bauherrn in der Beratungspflicht. Anzustreben ist, durch entsprechende, mit zu planende Maßnahmen die Radonbelastung in den Innenräumen so gering wie möglich zu halten, mindestens aber den Referenzwert von 300 Becquerel (Bq) pro Kubikmeter Raumluft einzuhalten. Gleiches gilt für den Arbeitsschutz auf Innenbaustellen, zum Beispiel in Kellern oder im Souterrain.

Ausgabejahr: 2021
Ausgabenummer: 1

Autoren: Ellinger, Marc

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zuletzt editiert am 20.04.2021