15. May 2017 Den Fachbetrieben vorbehalten

Je nach Art und Umfang des Befalls von Holzbauteilen durch holzzerstörende Pilze oder Insekten können unterschiedliche bekämpfende Holzschutzmittel eingesetzt werden. Diese benötigen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Da noch nicht alle Wirkstoffe von der BAuA überprüft wurden, können auch weiterhin Mittel eingesetzt werden, die über eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verfügen. Dennoch steht zurzeit im Vergleich zu früher nur eine eingeschränkte Zahl bekämpfender Holzschutzmittel zur Verfügung. Bekämpfungsmaßnahmen unter Einsatz dieser Mittel nach DIN 68800-4 dürfen nur von Fachbetrieben oder qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Ausgabejahr: 2017
Ausgabenummer: 4

Autoren: Urban Harald

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zuletzt editiert am 12.04.2021