
Vielen Heimwerkern, Mietern oder privaten Auftraggebern ist zwar bekannt, dass Asbest vor 1993 in Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen verwendet wurde. Weitaus weniger Betroffene sind aber darüber informiert, dass Asbest ebenso in Bodenbelägen und den darunter befindlichen Klebern sowie in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und bauchemischen Produkten verbaut wurde.
Die neue Leitlinie zur Asbesterkundung soll diese Wissenslücke schließen. Sie gibt einen Überblick über den Stoff Asbest sowie über typische Anwendungsgebiete und Einbauorte von Materialien mit starker und schwacher Asbestbindung. Ein wesentlicher Bestandteil der Leitlinie ist der Vorschlag, bei der Asbesterkundung schrittweise vorzugehen. Dies veranschaulichen Flussdiagramme. Dabei weist die Leitlinie auf alle notwendigen Maßnahmen von der Planung bis zur Abfallentsorgung hin. Zudem stellt sie alle relevanten Rechtsbereiche im Zusammenhang dar.
Darüber hinaus zeigt die Leitlinie, wie alle am Bau Beteiligten zusammenwirken sollten, wenn sie anlassbezogen Asbest erkunden und ermitteln, wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und abschließend Asbest entsorgen. Ziel ist es, den Umgang mit Asbest im Baubestand bis zur Entsorgung des Abfalls sicher zu gestalten.
Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ ist ein Ergebnis des Asbestdialoges, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt wurde und kann als PDF hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie auf der Website der BAuA .