Regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit


In Folge der tragischen Bauwerkseinstürze in Europa verabschiedete die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) im September 2006 die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten“. Diese konnten bereits als anerkannte Regeln der Technik gelten, deren Nichtbeachtung eine Pflichtwidrigkeit darstellt. Seit Februar 2010 liegt die Richtlinie VDI 6200 „Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung“ vor. DieRichtlinie ergänzt und vertieft die Hinweise der ARGEBAU durch die Einbeziehung weiterer statisch-konstruktiver Merkmale sowie durch ergänzende technische Erläuterungen und Hilfsmittel. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst bauliche Anlagen aller Art mit Ausnahme von Brücken und Tunneln.
Zur Standsicherheit bei der Änderung baulicher Anlagen, z. B. bei Umbau, Aufstockung, Instandsetzung, hat die Fachkommission Bautechnik der ARGEBAU zudem bauaufsichtliche Anforderungen verabschiedet und als „Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand“ im April 2008 veröffentlicht.

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