Brandschutz im Bestand
Die Anforderungen des Brandschutzes im Bestand unterscheiden
sich grundsätzlich nicht vom Brandschutz bei Neubauten,
da die Landesbauordnungen auch für bestehende Bauwerke
gelten. Für Altbauten ist jedoch die Möglichkeit
der Ausnahmeregelung vorgesehen.
Anders als bei Neubauten hat der Planer bei bestehenden
Gebäuden ein möglicherweise schwer nachvollziehbares
Brandschutzkonzept zu berücksichtigen und der Ausführende
muss mit Bauteilen und Konstruktionen arbeiten, an die
er neue Bauteile ohne unmittelbaren Anwendbarkeitsnachweis
anschließen muss. An dieser Stelle werden daher
Probleme angesprochen, die bei Bestandsbauten über
die üblichen Regeln hinaus beachtet werden sollten.
Bestandsschutz und seine rechtliche Bewertung
Der Begriff Bestandsschutz ist nur ein Teilaspekt
in der breiten Palette des Brandschutzes im Bestand.
Um ihn in konkrete Planungen für bestehende Bauwerke
umzusetzen, sind vertiefte Kenntnisse über die
rechtliche Bewertung des Begriffes nötig. Unabhängig
vom Bestandsschutz müssen in bestehenden Bauwerken
zunächst grundsätzlich die Risiken für
Personen und Baukonstruktionen ermittelt sowie sinnvolle
Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken erarbeitet
werden. Zudem müssen die gesetzlichen Grundlagen
ingenieurmäßig interpretiert werden, da sowohl
das öffentliche Recht (z. B. Bauordnung) als auch
das Zivilrecht auf bestehende Bauwerke mit sehr "offenen"
Anforderungen eingehen. Diese Aspekte werden im Folgenden
analysiert.
Die Problematik liegt darin, dass bestehende Bauwerke
sowohl in ihrer Grundstruktur als auch in ihren baulichen
und anlagentechnischen Details häufig nicht den
Vorgaben der heutigen bauaufsichtlichen Gesetzgebung
entsprechen. Außerdem entsprechen sie nicht den
anerkannten Regeln der Technik und möglichen Sicherheitsaspekten,
die von der Verkehrssicherung in modernen Bauwerken
unterstellt werden. Ob und ggf. wie sie brandschutztechnisch
"nachgerüstet" werden müssen,
hängt von einer Vielzahl von Parametern ab, die
bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen im Bestand
und ggf. auch bei der Überprüfung von Bauwerken
sorgfältig untersucht werden müssen.
Bestandsanalyse, Risikoabschätzung und gesetzlichen
Anforderungen
Voraussetzung für eine optimale Bewertung und
Planung in bestehenden Bauwerken ist daher zunächst
eine detaillierte Bestandsanalyse, die auch nichtauszuschließende
Planungsfehler der Vergangenheit erkennen lässt.
Auf der Basis dieser Analyse, einer Risikoabschätzung
und der gesetzlichen Anforderungen lässt sich ein
Konzept erarbeiten, das die brandschutztechnischen Schutzziele
auch unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes
und ggf. des Denkmalschutzes abdecken kann. Dabei sollte
die gesamte Palette von Brandschutzmaßnahmen -
bauliche, anlagentechnische und betriebliche - eingesetzt
werden, um mögliche Risiken bzw. Abweichungen von
Standardanforderungen kompensieren zu können.
Gerade bei Bauwerken im Bestand hat sich gezeigt, dass
die Umsetzung dieses Konzeptes einer fachkundigen Begleitung
bedarf, da die Anpassung neuartiger Bauprodukte und
Bauarten an alte Strukturen bzw. der Einsatz neuer Technologien
Risiken in sich birgt, die im Allgemeinen nicht sofort
erkannt werden. Der Einsatz verschiedener Brandschutzgewerke
muss koordiniert werden, damit an allen Schnittstellen
(z. B. Trockenbau, Lüftung, Technische Gebäudeausrüstung)
ein optimaler Brandschutz gewährleistet werden
kann.
(Auszüge aus Kap. 13.2, Brandschutzatlas,
von Prof. Dr.-Ing. Jürgen Wesche, Dipl.-Ing. Christiane
Stranghöner)
Neben der Bewertung der Gebäudestrukturen und
Komponenten (Bauwerksanalyse) zeigen weitere
Fachbeiträge in BauenimBestand24.de Nachrüstmöglichkeiten
in Verbindung mit Kompensationsmaßnahmen auf,
um alte Gebäude an die heutige "Brandschutzpraxis"
anzupassen.
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